Coronavirus: Aktuelle Zahlen zu Umsatzeinbrüchen im Gastgewerbe

Umsatzeinbrüche in rund 74 Prozent aller Betriebe // Auch ländliche Regionen massiv betroffen // DEHOGA Saarland erwartet Maßnahmen von Bund und Land in Form von Liquiditätshilfen, einer Änderung der Kurzarbeitergeldregelung sowie den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen // Branche warnt vor dauerhaften Folgeschäden 

Saarbrücken. Das saarländische Gastgewerbe wird durch die Coronakrise erheblich stärker als befürchtet getroffen. Eine Blitzumfrage unter rund 500 saarländischen Betrieben ergab folgende Ergebnisse: 

47,1 Prozent der antwortenden Betriebe kommen aus Städten mit über 20.000 Einwohnern. 73,7 Prozent aller Betriebe verzeichnen Umsatzeinbußen in Folge der Coronakrise. Durchschnittlich brechen die Umsätze saarlandweit weit um 29 Prozent ein. In Geld entspricht dies im Schnitt rund 66.000 Euro. 86,8 Prozent aller Betriebe verzeichnen Rückgänge bei Neubuchungen. Diese gehen im Schnitt um 42 Prozent zurück. Gefragt nach erwünschten Unterstützungsleistungen durch den Staat, hier waren Mehrfachnennungen möglich, erwarten 67,5 Prozent aller Betriebe den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, 52,5 Prozent weitere Steuererleichterungen,43,8 Prozent eine geänderte Kurzarbeitergeldregelung, 40 Prozent Liquiditätshilfen, 28,7 Prozent Steuerstundung sowie 25 Prozent die Stundung von Sozialabgaben.

„Für Hotels, Caterer und Restaurants sind das massive Verluste, die nicht zu kompensieren sind. Die Branche braucht jetzt schnelle Lösungen. Die Umfrage zeigt: Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen führt zu massenhaften Stornierungen sowie ausbleibenden Neubuchungen in Städten“, weiß Gudrun Pink, Präsidentin des Saarländischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland, „mittlerweile bedroht die Coronakrise das Gastgewerbe flächendeckend. „Leere Betten bedeuten immer auch leere Restaurants, was extrem schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, der mittlerweile zweitwichtigsten Leitökonomie des Saarlandes, führen kann“, führt Pink aus, denn: „Was viele nicht wissen ist, dass es sich bei rund 80 Prozent der Betriebe um klein- und mittelständische Betriebe handelt, die fast über keine Liquidität verfügen. Bleiben hier Umsätze aus, können diese dann Forderungen nicht mehr begleichen. Somit sind die Auswirkungen existenziell. Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen nie wieder öffnen.“ Auswirkungen wird dies auf alle Akteure im ländlichen Raum haben. Da Hotel- und Gastronomiebetriebe sehr stark regional vernetzt sind, wird es in Folge auch die heimische Wirtschaft extrem treffen; so werden in einem zweiten Schritt Zulieferer und Handwerksbetriebe betroffen sein, auch müssen alle Investitionen zurückgestellt werden.

Aus diesem Grund fordert der DEHOGA Saarland vom am Sonntag tagenden Koalitionsausschuss der Großen Koalition ein umfassendes Maßnahmenpaket, das unbürokratische und insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbare Hilfen enthält. „Von der saarländischen Landesregierung und auch von den saarländischen Bundespolitikern erwarte ich, sich hier entsprechend druckvoll einzubringen“ mahnt Pink. 

Konkret fordert der DEHOGA Saarland an erster Stelle schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Hinzu kommt eine bis zum Ende der Pandemie geltende Änderung der Kurzarbeitergeldregelung im Sinne einer 100-prozentigen Erstattung der Sozialabgaben und den Verzicht auf die Drittelregelung. Und drittens steuerliche Erleichterungen durch den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen. Diese Maßnahme greift unmittelbar und sorgt sofort für mehr Umsatzrendite, was insbesondere jetzt bei den wegbrechenden Umsätzen flankierend zu den Liquiditätshilfen überlebenswichtig ist. Zudem sorgt sie dafür, dass Unternehmer eventuelle Notfallkredite leichter bedienen können sodass Betriebe überhaupt strukturell in die Lage versetzt werden, solche Krisen überstehen zu können. Präsidentin Pink betont nochmal: „Gerade jetzt in der Krise wirkt die reduzierte Umsatzsteuer direkt und unverzüglich bei den Betrieben. Die Maßnahme ist von der Bundesregierung sofort umsetzbar, es müssen keine neuen Programme geschaffen werden und die Betriebe müssen dafür keine Anträge ausfüllen.“ 

– Ende der Pressemitteilung – 

Pressekontakt: Hauptgeschäftsführer Frank C. Hohrath 

 

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