DEHOGA Saarland fordert Klarheit anstatt Konfusion

Die Branche benötigt klare Ansagen und Antworten,
kein Verordnungschaos


Saarbrücken
. Wir leben in besonderen Zeiten. Die aktuellen Herausforderungen sind außergewöhnlich. Das erfordert auch nie dagewesene Maßnahmen und ausgefallene Lösungen – vor allem wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen geht. Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben fest im Würgegriff. Und die Hotellerie und Gastronomie trifft das Virus mit voller Wucht. Doch die gastgewerblichen Betriebe im Land sind bereit, alle notwendigen Initiativen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen – „bis hin zur kompletten Schließung“, betont Gudrun Pink. Und die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. führt weiter aus: „Mit was wir aber nicht umgehen können, sind Unklarheit, Undurchsichtigkeit und Ungewissheit. Kurzum – ratlose Behörden, welche sich wichtige offene Fragen gegenseitig zuschustern.“

Daher appelliert der Branchenverband eindringlich an die Bundes- und an die Landesregierung, schnellstmöglich für klare und praxistaugliche Regelungen in der Corona-Krise zu sorgen. „Das Chaos unterschiedlicher Bundes-, Landes- und Kommunalregelungen zur kompletten oder teilweisen Schließung von gastgewerblichen Betrieben ist kontraproduktiv für den Gesundheitsschutz und überfordert die Betriebe. Weder die Unternehmer noch deren Mitarbeiter oder auch die Gäste wissen, was gilt und woran sie sich halten sollen“, erklärt Frank C. Hohrath, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Saarland. Damit wird die ohnehin bestehende Verwirrung und Verzweiflung der Unternehmer und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation noch einmal verstärkt.

Darf ein Hotel noch Gäste aufnehmen, die auf der Durchreise sind? Müssen Geschäftsreisende ihre Geschäftsreise nachweisen? Dürfen Hotelgäste auch nach 18 Uhr noch im Hotel speisen? Oder die Gastronomie: Welche Maßnahmen außer Abstand zu halten sollen noch ergriffen werden? Was ist die Höchstgrenze von Personen, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten dürfen? Ein Eiscafé gehört nicht zu den Speiserestaurants, darf es also doch über das Verkaufsfenster Eis über die Theke auf die Straße verkaufen? „Das ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, für die es derzeit keine offiziellen Vorgaben oder Auslegungshilfen gibt, die wir aber von unseren Mitgliedern am laufenden Band gestellt bekommen. Wir geben die Fragen an die zuständigen Stellen weiter, doch keiner hat Antworten“, beschreibt Frank C. Hohrath die Situation.

Die finanziellen und rechtlichen Folgen der Corona-Krise belasten die Gastronomie und Hotellerie in Deutschland bereits über alle Maßen. Und nun kommt auch noch die immense Unsicherheit durch die völlig uneinheitliche Umsetzung der Leitlinien und Maßnahmen in Bund, Ländern sowie Kommunen hinzu. Der Staat darf nicht zulassen, dass Existenzen und Arbeitsplätze vernichtet werden, weil nicht schnell, klar und einheitlich genug gehandelt wird. Gleichzeitig gilt es, durch nachhaltige Entschädigungsregelungen den Unternehmen einen wirtschaftlichen Rettungsanker und eine Überlebensperspektive zu geben. „Kurzfristig muss ein Nothilfefonds geschaffen werden, der den Betrieben in dieser Ausnahmesituation Liquidität gibt. Wir benötigen ein wirkungsvolles Hilfsprogramm in Form von direkten Finanzhilfen. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bürgschaftsbanken reichen dafür derzeit nicht aus“, appelliert auch DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Schnellstmöglich müssen die verabredeten steuerlichen Liquiditätshilfen greifen – wie beispielsweise Steuerstundungen oder der Verzicht auf Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen sowie auf Säumniszuschläge. Gudrun Pink: „In dieser schweren Zeit brauchen wir beherzte Entscheidungen mit klaren Vorgaben und Perspektiven, wie es weiter gehen soll. Wenn das gegeben ist, werden unsere Familien und unsere Mitarbeiter auch diese Krise meistern.“

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