Gemeinsame Pressemitteilung DEHOGA Saarland/NGG zum Tarifabschluss
Saarländisches Hotel- und Gastgewerbe mit neuem Tarifvertrag
NGG und DEHOGA Saarland einig: Entgelterhöhungen vollziehen sich in zwei Stufen
Saarbrücken, den 27.09.2024
Die diesjährigen Tarifverhandlungen für die fast 22.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe wurden am 26. September 2024 zum Abschluss gebracht. Die NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der DEHOGA - Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Saarland e.V. haben sich nach einem ausdauernden und intensiven Ringen für die eigene Position auf einen neuen Entgelttarifvertrag einigen können. Beide Seiten betonten dabei die konstruktive Verhandlungsatmosphäre. Der nun ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2026. In diesem Zeitrahmen erfolgen zwei Entgelterhöhungen: Die erste tritt bereits zum 1. Oktober 2024 in Kraft und sieht eine durchschnittliche Erhöhung über alle Lohngruppen von 5,7 Prozent vor. Der zweite Schritt erfolgt dann am 1. September 2025 und beinhaltet über alle Tarifgruppen hinweg im Mittel eine Steigerung um 6,8 Prozent.
Wichtig war beiden Parteien die Positionierung der Fachkräfte: Indem der Ecklohn in der Bewertungsgruppe 3.1 bis zum 30. September 2025 sukzessive auf rund 2.860 Euro monatlich wächst, haben die NGG und der DEHOGA Saarland einen echten Anreiz und eine Perspektive für die Tätigkeit in der Gastgeber-Branche geschaffen – um so auch gemeinsam dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Folglich wurde erneut auch die Ausbildungsvergütung aufgestockt. Die Arbeitgebervertreter hatten in diesem Bereich schon bei den vergangenen Abschlüssen nachhaltige Zugeständnisse gemacht. Und ab dem 1. August 2024 steigen die Löhne hier rückwirkend ebenfalls um je 50 Euro und zum 1. August 2025 auf dann 1.000 Euro im ersten Lehrjahr – eine Vergütung, die den Vergleich zu einer Banklehre nicht scheuen muss. Im Schulterschluss wurden so wegweisende Verbesserungen vereinbart, um die Branche zu einem Qualitätsarbeitgeber zu entwickeln. Konsequent wurde im neuen Entgelttarifvertrag deshalb auch eine Mindestlohnabstandsklausel beschlossen. Die Einstiegsgruppe für Ungelernte muss immer 20 Cent über dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Zugeständnisse machten die Arbeitgeber insbesondere mit dem Ziel, den Vorwurf der Mindestlohn-Branche zu entkräften und auszumerzen. Auch das im Gastgewerbe angebotene duale Studium wurde gestärkt, indem Regeln zu den Studiengebühren getroffen wurden.
Tobias Wolfanger, Verhandlungsführer und NGG-Geschäftsführer Saarland: „Wir sind froh, dass wir mit diesem Abschluss unsere zentralen Grundforderungen umsetzen konnten, nämlich die deutliche Anhebung der Fachkräftelöhne sowie einen tariflich festgelegten Abstand zum Mindestlohn für die unterste Lohngruppe. Am Ende war es ein zäher Verhandlungsprozess in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit einigen Unwägbarkeiten, den wir aber nun auch wieder gemeinsam sozialpartnerschaftlich lösen konnten. Wir liegen damit mit Blick auf andere Tarifverträge weiter im guten Mittelfeld.“
Für den DEHOGA Saarland führte Jan Willem Fluit die Verhandlungen. Für ihn ist es wichtig zu betonen, dass die Gespräche vor dem Hintergrund eines immer stärker werdenden hohen Kostendrucks und einer zunehmenden Konsumzurückhaltung stattfanden. Die Branche kämpft im fünften Jahr mit realen zweistelligen Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019. „Es galt, einen schwierigen Balanceakt zu meistern. Wir mussten einen Weg finden, der die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Gastgewerbe berücksichtigt und der gleichzeitig die Interessen der Beschäftigten nach einer fairen sowie wertschätzenden Lohnentwicklung beachtet. Uns war bewusst, dass wir an die Grenze der ökonomischen Belastbarkeit unserer Betriebe gehen mussten. Doch im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fällt der saarländische sehr moderat aus. Und mit diesem Abschluss vollziehen wir nicht nur die tatsächliche Lohnentwicklung in unserer Branche nach, sondern wir stellen auch in tarifpolitischer Hinsicht die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt sicher. Nun haben Mitarbeiter und Unternehmen eine solide Planungssicherheit bis September 2026“, erklärt Gastronom Fluit.