Guideline zur Wiedereröffnung - Pressemitteilung vom 08.05.2020

Guideline für das Gastgewerbe


Zwischen Verboten und Lockerungen:
Hotellerie und Gastronomie im Saarland fahren wieder hoch


Saarbrücken. Es geht wieder los – doch keiner weiß wie? So stellte sich die Situation eine Woche lang dar. Am 8. Mai hat die saarländische Landesregierung nun die Regeln sowie den zu beachtenden Maßnahmenkatalog für die Öffnung des Gastgewerbes vorgestellt. Demnach dürfen ab dem 18. Mai die Gaststätten und Hotels wieder für ihre Gäste da sein. Grundlagen und Leitplanken für die Wiederaufnahme der Betriebe sind die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Dabei gilt der Grundsatz: Was in der Corona-Verordnung allgemein erlaubt ist, das ist auch im Gastgewerbe akzeptiert. Was generell untersagt ist, bleibt auch hier verboten. Doch gleichzeitig gibt es einige zusätzliche Auflagen und Einschränkungen. So sind die Öffnungszeiten der Gaststätten von 6 bis 22 Uhr begrenzt. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben ganz geschlossen. Eine Bewirtung findet ausschließlich an den Tischen statt, der Thekenbetrieb und der Aufenthalt dort sind nicht gestattet. Auch müssen die Betriebe das Einhalten der Abstandsregeln sicherstellen. Und um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, ist eine Registrierung der Gäste vorgeschrieben.

Positiv zu bewerten ist: Eine Vielzahl von Gastrobetrieben darf öffnen. Für alle gelten die gleichen Auflagen – und zwischen Innen- und Außengastronomie wird kein Unterschied gemacht. Reservierungen sind zu empfehlen, jedoch keine Pflicht. Es besteht am Tisch kein Maskenzwang. „Es ist keine perfekte Lösung, aber das konnten wir auch nicht erwarten. Jedoch ist es ein machbarer Kompromiss. Natürlich gibt es die eine oder andere Kröte zu schlucken, allerdings mit Blick auf andere Bundesländer hätte es uns weit schlimmer treffen können. Wir sind froh, dass einige der von uns vorgeschlagenen Punkte in den Bestimmungen wiederzufinden sind und wir diesbezüglich gehört wurden“, erklärt Gudrun Pink. Doch die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. weiß, dass es noch viel zu tun gibt. Denn für viele Betriebe wird nur ein ganz eingeschränktes Geschäft möglich sein. So sind die Eckkneipen mit ihrem klassischen Thekenausschank extrem benachteiligt. Leider sind auch Bars, Diskotheken, Clubs oder auch Tanzschulen noch völlig außen vor. Zudem stellt sich für die anderen Unternehmen die Frage, wie sie unter diesen Bedingungen und mit kaum planbaren Gästezahlen wirtschaftlich arbeiten können? Und so pflichtete auch Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger in ihrer Erklärung einer Grundsatzforderung des DEHOGA uneingeschränkt bei: „Daher muss die Bundesregierung für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche einen zusätzlichen Rettungsschirm aufspannen.“

Die Öffnung der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätze, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen erfolgt schrittweise und man muss sich an eine Maximal-Belegung halten. In Phase eins dürfen ab dem 18. Mai nur 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Ab dem 25 Mai sind es dann maximal 75 Prozent und erst ab dem 2. Juni ist wieder eine Vollauslastung erlaubt. Dabei werden Sonderbereiche innerhalb der Hotels zunächst nicht geöffnet – beispielsweise die Wellness-Angebote mit Sauna oder das Schwimmbad. „Nach einer so langen Zeit der Schließung ist es natürlich bedauerlich, dass nicht sofort eine 100-prozentige Auslastung möglich ist. Auf der anderen Seite muss man die Politik verstehen, dass sie eine Flut an touristischen Reisen verhindern und in dem Moment die Ausbreitung des Virus kontrollieren möchte“, kommentierte Michael Buchna vom Landhotel zur Saarschleife in Orscholz. So hofft auch der DEHOGA-Vize-Präsident, dass nun zügig weitere Lockerungen folgen – wenn es denn das Infektionsgeschehen zulässt. „Doch hoffe ich, dass vor allem die Gäste akzeptieren, dass die Bestimmungen und Einschränkungen nicht von den Wirten, Restaurantbesitzer und Hoteliers gemacht wurden. Diese Einschnitte in die Gastlichkeit hat alleine das Virus zu verantworten“, sagt Buchna.

Partner

Themen

 

TOP AusbildungsBetrieb 

TOP-Ausbildung

 

 

Energie Kampagne

 

Dehoga Shop

 

DEHOGA-Sparbuch

 

Gft _logo

 

Gk 24