Um eine Pleitewelle zu vermeiden und Arbeitsplätze auch in der vierten Corona-Welle zu halten, sei es wichtig, jetzt zukunftssichernde Corona-Hilfen für die Branche auf den Weg zu bringen. Der DEHOGA begrüßt die bereits angekündigte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, verlangt hier aber Verbesserungen. „Nachjustierungen bei den Hilfen unerlässlich. Es braucht ausreichende Corona-Hilfen für alle betroffenen Unternehmen – unabhängig von Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl“, so Zöllick. Eine Deckelung bei der Höhe der Hilfen dürfe es nicht geben. Die Unternehmer benötigten Planungssicherheit und Perspektiven. Gleiches gelte für die Mitarbeiter, sagt Zöllick und fordert: „Für die Mitarbeiter, die jetzt wieder in Kurzarbeit kommen, ist es nötig, die erhöhten Leistungsätze beim Kurzarbeitergeld von 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat fortzuführen.“
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