Pressemitteilung DEHOGA Saarland und NGG vom 10.02.2022

Gemeinsame Presseerklärung DEHOGA Saarland e.V. und Gewerkschaft NGG - Region Saar

 

Tarifabschluss Gastgewerbe Saarland erzielt

Saarbrücken. Die Gewerkschaft NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten, Region Saar und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. verständigten sich am 10. Februar 2022 auf einen Tarifabschluss für die rund 10.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe des Saarlandes. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Dieser Abschluss steht unter dem Vorzeichen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 sowie dem folgenden Anstieg auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 pro Stunde – und er übertrifft diesen auch für die Einstiegsgruppe deutlich und vorzeitig. Mit 11 Euro pro Stunde ab dem 1. Mai 2022 sowie 12,35 Euro ab dem 1. Oktober 2022 ist das Gastgewerbe im Saarland somit keine Mindestlohnbranche mehr, denn dies entspricht einer Erhöhung um 12 Prozent und 12,3 Prozent.

 

Im Bereich der Fachkräfte haben sich die Tarifvertragsparteien im Einstieg auf eine Erhöhung in zwei Stufen verständigt. Zum 1. Mai 2022 steigt der Einstiegslohn auf 13 Euro pro Stunde und ab dem 1. Oktober 2022 auf 14 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Bruttoentgelt von 2.422 Euro brutto und einer Erhöhung um 12,1 Prozent sowie in der Folge um 7,7 Prozent. Die weiteren Entgeltgruppen steigen nicht linear an.

 Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG-Region Saar, sagt: „Angesichts der Lage der Branche ist der Tarifabschluss ein guter Kompromiss und Anreiz, in das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusteigen, zurückzukommen oder zu bleiben. Wir freuen uns über das Ergebnis.“

 Jan Willem Fluit als Verhandlungsführer für den DEHOGA Saarland ergänzt: „Nun liegt es an der Politik, die Arbeit der Betriebe wirtschaftlich zu ermöglichen. Neben der Entfristung der Mehrwertsteuerabsenkung und Ausweitung auf Getränke brauchen wir Planungssicherheit in Bezug auf anstehende Erleichterungen im Bereich der Corona-Maßnahmen.“

Die Tarifvertragsparteien haben darüber hinaus vereinbart, Gespräche über ein Zukunftstarifpaket aufzunehmen. Dieses könnte manteltarifvertragliche Fragen genauso regeln, wie etwa auch die Qualifikation und Anreize, eine Tätigkeit in der Branche aufzunehmen. Beide Parteien betonen, dass trotz der prekären Situation für Betriebe und Beschäftigte, die Verhandlungsatmosphäre sehr konstruktiv war.

 

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