Qualität kommt von Qualifikation
Einführung eines Befähigungsnachweises in der Gastronomie dringend notwendig
Saarbrücken. Der Meisterbrief. Er ist immer noch das Qualitätsmerkmal für das Handwerk. Und damit auch ein Marketinginstrument für jeden Betrieb. Während vor 14 Jahren in vielen Gewerken der Meisterzwang abgeschafft wurde, plant man nun ein Comeback. Eine Situation, die man sich im Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. nur wünschen könnte. Denn um in der Gastronomie oder Hotellerie einen Betrieb zu eröffnen, braucht es gar keinen Beleg dafür, dass man für den Job geeignet ist und die nötigen Kompetenzen mitbringt. Man benötigt keinen großen Befähigungsnachweis – wie der Meisterbrief auch heißt. „Mit einem unauffälligen polizeilichen Führungszeugnis und einer steuerlichen Unbedenklichkeit ist man im Prinzip dabei. Jeder kann Wirt werden“, weiß Frank C. Hohrath, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Saarland. Die Folgen sind fatal: Innerhalb der ersten drei Jahre der Neugründung scheitern in der Gastgewerbebranche rund ein Drittel der Gründer. Diese hohe Zahl ließe sich vermeiden, wenn wie in anderen Berufen eine Befähigung nachgewiesen werden müsste
„Jeder Türsteher einer Disko muss einen bis zu 80-stündigen Lehrgang bei der Industrieund Handelskammer absolvieren, bei dem am Ende eine schriftliche Prüfung steht. Doch jeder Hinz und Kunz kann ohne Weiteres ein Restaurant eröffnen. Das kann doch nicht sein. Wir hätten gerne einen Befähigungsnachweis für diejenigen, die keinen gastgewerblichen Beruf erlernt haben – denn Gastronomie ist ein knallharter Job für Leute vom Fach“, unterstreicht Gudrun Pink. Und die Präsidentin des DEHOGA Saarland macht deutlich, an welchen Stellen es überall krankt: Für Unternehmer wie auch Verbraucher wichtige Themen wie etwa der Jugendschutz, der Brandschutz sowie die Allergenkennzeichnung werden derzeit nicht verpflichtend unterrichtet, sondern sie werden allenfalls als zusätzliches freiwilliges Angebot offeriert. Des Weiteren sollte insbesondere die Vermittlung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundkenntnisse im Fokus stehen. Der DEHOGA plädiert daher für eine echte Stärkung des Verbraucherschutzes und der Unternehmerqualifikation. „Die hohe Quote an gescheiterten Gründungen macht deutlich, dass hier erheblicher Beratungsbedarf besteht. Und ein solches Testat als Voraussetzung würde sicher auch den Ausbildungsstand in der Branche verbessern“, erklärt Frank C. Hohrath.