Tarifverhandlungen beendet

Neuer Tarifvertrag für das saarländische Hotel- und Gaststättengewerbe abschlossen

Saarbrücken. Die diesjährigen Tarifverhandlungen für die fast 20.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe wurden am 7. September 2018 in der zweiten Runde zum Abschluss gebracht. Beide Seiten betonten dabei die konstruktive Verhandlungsatmosphäre.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2020. In diesem Zeitrahmen erfolgen drei Entgelterhöhungen. Die erste tritt bereits zum 1. Oktober 2018 in Kraft, die zweite zum 1. Januar 2019 und die dritte zum 1. Januar 2020. Unter Berücksichtigung der Laufzeit und der drei Leermonate Juli, August und September beträgt die durchschnittliche Erhöhung über alle Lohngruppen 2,55 Prozent. Dabei ist die unterste Tarifgruppe auch zukünftig identisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Ausbildungsvergütungen steigen in drei Stufen auf 1.000 Euro im dritten Lehrjahr ab dem 1. Januar 2020.

„Dies ist ein fairer Abschluss“, kommentiert Jan Willem Fluit den Tarifabschluss. Der Verhandlungsführer des DEHOGA Saarland sagt: „Unsere Branche beschäftigt auch im Saarland überproportional viele Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung – oftmals mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Hier leisten die Betriebe, die in ihrer überwältigenden Mehrheit inhabergeführte Kleinbetriebe sind, einen wertvollen Beitrag, um diese Personen aus der Arbeits- und Perspektivlosigkeit herauszuholen. Für eine Übergangsphase ist es angesichts der wirtschaftlichen Lage der Betriebe notwendig, den gesetzlichen Mindestlohn auch als tarifliche Untergrenze aufrecht zu erhalten. Diese Entwicklungsphase ist nötig, damit sich diese Menschen im Job zusätzliche Kenntnisse aneignen können, die sie für die nächsthöhere Tarifgruppe qualifizieren“, führt Fluit aus. Dem Branchenverband war wichtig, eine differenzierte Erhöhung der Löhne unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Mitarbeiter zu vereinbaren. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Saar hatte hier eine lineare Erhöhung gefordert.

Indem der Ecklohn in der Bewertungsgruppe 3.1 zum 1. Januar 2020 sukzessive auf rund 2.000 Euro monatlich beziehungsweise 11,60 Euro pro Stunde wächst, hat der DEHOGA Saarland einen echten Anreiz und eine Perspektive für die Tätigkeit in der Gastgeber-Branche geschaffen – um so auch dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Gleiches gilt für die Ausbildungsvergütung. „Wir werden jetzt unsere Mitglieder zeitnah und umfassend über die Einzelheiten sowie die neuen Tariflöhne in den einzelnen Bewertungsgruppen informieren“, erklärt Frank C. Hohrath, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Saarland.

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