Ab 1. August gilt die „Button-Lösung“

Zum 1. August 2012 treten Änderungen beim Verbraucherschutz in Kraft: Dann soll unter anderem eine sogenannte „Button-Lösung“ Kunden vor versteckten Kosten bei Dienstleistungen im Internet schützen. Betroffen sind davon auch Hotels und Betriebe, bei denen über ein Buchungsmodul Leistungen erworben werden können.

Durch die Einführung der sogenannten „Button-Lösung“ sollen Unternehmen verpflichtet werden, Verbrauchern die notwendigen Informationen u.a. zum Preis klar und verständlich zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag kommt nur noch dann zustande, wenn diese Informationen erteilt und der Verbraucher sie ausdrücklich durch Klick auf den Button anerkannt hat. Die Button-Lösung gilt auch für den Verkauf von Dienstleistungen beispielsweise im Bereich der Onlinebuchung von Hotelzimmern.

Ausgenommen sind lediglich Verträge mit Unternehmern, da die Reglung nur für Verbraucher als Kunden gilt. Gleichfalls ausgenommen sind telefonisch oder per individuellem Mailverkehr geschlossene Verträge.
Auf die Formulierung kommt es an
Für die „Button-Lösung“ reicht nicht ein einfacher Bestätigungsbutton. Mit dem Button ist ausdrücklich eine Formulierung wie „kostenpflichtig Bestellen“, „zahlungspflichtiges Bestellen“ zu verwenden. Ein Button nur mit einer Bezeichnung wie „Bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ wird nicht mehr als zulässig angesehen. Zudem müssen grundlegende Informationen vor dem Button ersichtlich sein, also:

• Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
• Gesamtpreis
• Gegebenenfalls Liefer- oder Versandkosten
• Gegebenenfalls Mindestlaufzeit, sofern ein Dauerschuldverhältnis vorliegt.


Kann kein Preis angegeben werden, muss die Berechnungsgrundlage für den Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglichen. Werden diese Reglungen missachtet, kann der Unternehmer wegen Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden; außerdem kommt kein wirksamer Vertrag mit dem Verbraucher zustande.Mitglieder sollten auch darauf achten, dass die von ihnen verwendeten Portale/Module die Button- Lösung umsetzen und bei deren Betreibern schnellstmöglich nachfragen.

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