Abschaffung der Störerhaftung: Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes seit heute in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das die Abschaffung der Störerhaftung bei offenem WLAN vorsieht, ist am heutigen Freitag in Kraft getreten. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag im Juni und der Billigung durch den Bundesrat (wir berichteten) war das Gesetz am gestrigen Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell verkündet worden – einen Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft. Unkompliziertes freies WLAN ist damit endlich möglich. Sollten Sie aber in Ihrem Haus freiwillig weiter Sicherungsmaßnahmen vorsehen wollen, so sind diese ausdrücklich zulässig. Und auch das geistige Eigentum bleibt weiterhin geschützt. Ein Rechteinhaber kann zum Beispiel verlangen, dass ein WLAN-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung nur über eine Sperrung abgestellt werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

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