Absolutes Rauchverbot in Bayern ab 1. August

DEHOGA rechnet mit massiven Einbußen insbesondere bei Eckkneipen

Nach dem Volksentscheid gilt in der bayerischen Gastronomie vom 1. August an automatisch ein absolutes Rauchverbot. Der Landtag prüft lediglich noch den Volksentscheid als solchen. Auch in Kneipen unter 75 Quadratmetern, Nebenräumen von Gaststätten und Festzelten darf damit ab August nicht mehr geraucht werden.

Die Einrichtung von Raucherclubs gestattet das neue Gesetz nicht. Während des diesjährigen Oktoberfest soll das Rauchverbot in den Zelten noch nicht konsequent umgesetzt und Verstöße gegen das Verbot nicht geahndet werden, um den Wiesn-Wirten ausreichend Zeit für nötige Umbauten an ihren Zelten zu lassen.

 
DEHOGA enttäuscht über Entscheidung mit wenig Augenmaß
Der DEHOGA hätte sich gewünscht, dass es auch in Bayern bei den definierten Ausnahmeregelungen für Eckkneipen und Bars mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche sowie Festzelten bleibt. Die Vielzahl der Hotels und Restarants ist von den Änderungen zwar nicht massiv betroffen, doch gerade für Eckkneipen rechnet der DEHOGA mit Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent. Diese Zahl belegen unter anderem Erhebungen, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2008 zum Rauchverbot in der Gastronomie erfolgt waren. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges prognostiziert für die Betriebe schwere Belastungen bis hin zu Insolvenzen.

„Wir hätten uns auch mit Blick auf die Signalwirkung des Entscheids für andere Bundesländer eine Lösung mit mehr Augenmaß gewünscht“, erklärte sie deshalb unter anderem gegenüber bild.de und Bild am Sonntag.

Dass die Gefahr einer schnellen Ausweitung der neuen Regelungen über Bayern hinaus tatsächlich gegeben ist, beweist die Tatsache, dass unter anderem die SPD kurz nach dem bayerischen Volksentscheid bereits ein bundesweites Rauchverbot forderte. Insofern begrüßt der DEHOGA, dass sowohl Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wie auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner angekündigt haben, nicht aktiv werden zu wollen. Die Rauchverbote in der Gastronomie seien Ländersache, so die Begründung. Und auch aus den Ländern gibt es teilweise positive Signale: So wird es nach Aussage von Ministerpräsident Stefan Mappus in Baden-Württemberg keine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes geben. Er sehe keine Notwendigkeit, Raucher „staatlicherseits umzugewöhnen“.

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