AKTUELL - Neue Bestimmungen für die Gastronomie und Hotellerie

29.05.2020


Der saarländische Ministerrat hat am Freitag (29.05.2020) eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die am 1. Juni in Kraft tritt und vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020 gilt. Diese ermöglicht unter anderem die Öffnung weiterer Einrichtungen und sieht Erleichte-rungen bei den Kontaktbeschränkungen vor.
Das ist neu für Gastronomie und Hotellerie:

Ab sofort:

  • Bedien-Buffets sind zulässig. D.h. die präsentierten Speisen werden vom Gast durch ge-eignete Maßnahmen (z.B. Spuckschutz) getrennt und durch das Personal dem Gast ange-reicht. Dabei ist Mund-Nasen-Bedeckung sowohl von Gast als auch vom Bedienpersonal zu tragen. Der Mindestabstand beim Warten ist zu wahren und z.B. durch Bodenmarkierun-gen kenntlich zu machen.

Ab dem 01.06. 2020:

  •  Öffnungszeiten für die Gastronomie wird auf 23.00 Uhr ausgedehnt
  •  Hotels dürfen wieder alle Zimmer belegen
  •  Bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen sich ohne   Einhaltung des Mindestabstands treffen und damit auch so in der   Gastronomie sitzen. Der Mindest-abstand von 1,50 m ist dann erst wieder   zum nächsten Tisch bzw. zur nächsten Gruppe zu wahren.
  •  Weiterhin dürfen sich auch mehr als 10 Personen ohne den   Mindestabstand zu wah-ren in der Gastronomie zusammensetzen. Das   kann dann der Fall sein, wenn sich – ausgehend von einer Bezugsperson -   Verwandte in gerader Linie nebst Geschwistern und Geschwisterkindern   sowie Angehörigen eines weiteren Haushalts zum Essen treffen.

Ab dem 08.06.2020

  • Hotel-Schwimmbäder dürfen wieder öffnen. Saunen bleiben hingegen weiterhin ge-schlossen. Zu den im Schwimmbad einzuhaltenden Hygieneregeln ist uns noch nichts bekannt. Sobald hier Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.

Ab dem 15.06.2020

  • Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen und mit bis zu 100 Perso-nen im Außenbereich dürfen wieder durchgeführt werden. Damit gibt es eine Perspek-tive für die Durchführung von Feiern, wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten. Dies gilt auch für den privaten Bereich, was vor allem auch für Caterer wichtig ist.

Vieles wird allerdings davon abhängen, unter welchen Abstands- und Hygienebedingungen diese Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen bzw. müssen. Diese sind uns ebenfalls noch nicht bekannt.

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