BGN-Lohnnachweis 2009 - Abgabefrist: 11. Februar 2010

Im Dezember hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009 um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können.

Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.


Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist.
Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können.

Detaillierte Informationen zum Ausfüllen hat die BGN dem Formular beigelegt. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet:0621 4456-6969.
Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten bereit.

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