Bitte beachten: Ab Januar Mehrwertsteuersätze wieder auf altem Niveau

Ab Januar wieder 19% und 7% / Ermäßigter Satz auf Speisen bleibt

Zum Jahreswechsel werden die vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder auf das alte Niveau angehoben. Konkret: Der volle Mehrwertsteuersatz steigt zum 1. Januar 2021 von 16% auf  19 %, der reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 5% auf 7%.

Waren und Dienstleistungen müssen ab dann wieder mit den höheren Sätzen abgerechnet werden. Wichtig für die Gastronomie: Speisen, die nach Wiedereröffnung der Betriebe vor Ort im Restaurant verzehrt werden, dürfen gesichert noch bis 30.06.2021 mit dem reduzierten 7%-Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Maßgebend für den Steuersatz ist, wann die Leistung erfolgte. Wird die Ware noch 2020 geliefert, die Leistung erbracht oder das Werk abgenommen, gelten noch die reduzierten Steuersätze. Erfolgt dies hingegen erst 2021, gelten wieder die höheren Sätze. Dabei ist es unerheblich, wann die Rechnung ausgestellt wird oder Anzahlungen erfolgen.

Mehrwertsteuer: Top-Thema der politischen Arbeit

 

Der DEHOGA setzt sich weiterhin mit großem Nachdruck politisch dafür ein, dass die Gewährung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Restaurant nicht nur befristet, sondern dauerhaft gewährt wird. Ebenso kämpft der DEHOGA dafür, dass auch Getränke in der Gastronomie mit dem reduzierten 7%-MwSt.-Satz abgerechnet werden dürfen. Dazu erklärt Michael Buchna, Präsident des DEHOGA Saarland: „Die öffentliche Diskussion und auch die Medienberichterstattung sind derzeit zwar von anderen Themen geprägt, aber alle Mitglieder unseres Verbandes können sicher sein: Der DEHOGA bleibt politisch bei der Mehrwertsteuer am Ball. Wir lassen nicht locker!“ Dies gelte umso mehr, als die Branche – bedingt durch den neuerlichen Lockdown – viel weniger als erhofft von der bisher gewährten Steuersenkung profitiert habe. Buchna: „Solange die Gasthäuser geschlossen bleiben müssen, bringt eine Mehrwertsteuer-Senkung auf Speisen im Gasthaus nichts.“

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