DEHOGA Saarland sagt „Nein Danke“ zum Genußverbot
Nach dem Passivrauchen ist nun der Alkoholkonsum ins Visier des Drogen- und Suchtrates gekommen.
Der Drogen- und Suchtrat ist eine Einrichtung im Rahmen des „Aktionsplans Drogen und Sucht“ der Bundesregierung. Dem Gremium unter Vorsitz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing (SPD), gehören Vertreter von Ländern, Ministerien, Krankenkassen, Ärzten und Rentenversicherern an. Am 9.Juni hat er ein Strategiepapier zum „Nationalen Aktionsprogramm Alkoholprävention“ vorgelegt. Darin vorgesehen ist eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung des allgemeinen Alkoholkonsums und zur besonderen Alkoholprävention bei Jugendlichen.
Schon der Name lässt aufhorchen. Nicht etwa der Alkoholmissbrauch scheint Gegenstand des Alkoholprogramms sein, sondern der Alkoholkonsum schlechthin. Zwar soll es nicht Ziel sein, den Alkohol komplett zu verbieten, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen haben es dennoch in sich. Außerdem ist uns allen noch bewusst, welche Eigendynamik die öffentlich und medienwirksam ausgetragene Diskussion um ein Rauchverbot entwickelt hat. Deshalb sehen wir es als dringend erforderlich an, sich schon zu Beginn einer sich mit Sicherheit ebenso entwickelnden Debatte zu informieren und Stellung zu beziehen und die eigenen Möglichkeiten und Aufgaben zu definieren.
Was sieht das Aktionsprogramm eigentlich vor?
Zum einen werden Maßnahmen vorgeschlagen, die der DEHOGA Saarland als durchaus sinnvoll und zielführend erachtet. So zum Beispiel die Entwicklung von Präventionsangeboten zu Vorbildfunktion von Erwachsenen, die Erstellung spezifischer Materialien und die jährliche Abhaltung von Elternabenden in den Schulen zum Thema Alkoholprävention. Auch die gezielte Ansprache von Jugendverbänden und sozialen Einrichtungen auf lokaler Ebene ist begrüßenswert, da hier die Jugendlichen in ihrem sozialen Umfeld erlebt und angesprochen werden können, um ihnen bei ihren Problemen und Bedürfnissen helfen zu können und aufklären zu können.
Was das Aktionsprogramm jedoch unter der Vorgabe „Schutz des Verbrauchers und Bürgers“ vorschlägt, greift tief in Verhaltens- und Konsummuster des mündigen Bürgers, der keinen Missbrauch mit Alkohol betreibt, ein.
Vorgesehen sind Regelungen der Preisgestaltung durch Steuererhöhung auf alkoholische Getränke, Regulierung des Konsums durch Einschränkung des Verkaufs und der Verfügbarkeit von Alkohol (z.B. durch Verkaufsverbote nach einer bestimmten Uhrzeit an Tankstellen und anderen Verkaufsplätzen), Einschränkung von Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, Senkung der Promillegrenze von 0,5 auf 0,2 Prozent in einem ersten Schritt und weitere Herabsetzung auf 0,0 Prozent in einem zweiten Schritt.
Es werden also aus einem richtigen Ansatz, nämlich dem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol bei Erwachsenen und der Vorbeugung von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen, Konsequenzen vorgeschlagen, die die breite Bevölkerungsmehrheit und die alkoholausschenkende Gastronomie erheblich belasten.
Diese Belastungen wären hinzunehmen, wenn die vorgeschlagenen regulierenden Maßnahmen zielführend wären, d.h. wenn einerseits der Bürger allein nicht in der Lage wäre, unter den gegebenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen maßvoll mit Alkohol umzughen und andererseits der Missbrauch des Alkohols von Erwachsenen und Jugendlichen wirksam eingedämmt werden könnte.
Alkohol als legales, gesellschaftlich und traditionell anerkanntes Genussmittel kann – wie andere Stoffe auch – als Sucht- und Rauschmittel missbraucht werden. Alkohol ist aber nicht selbst die Ursache von Missbrauchs- und Suchtverhalten. Diese Ursachen gilt es – wie es auch im Aktionsprogramm vorgesehen – zu erkennen und zu bekämpfen. Auch Aufklärung tut hier not.
Werbeverbote sind hier unseres Erachtens jedoch der falsche Weg, weil es reine Symptom-, aber keine Ursachenbekämpfung ist. Die Mehrheit der Bevölkerung lässt sich durch Alkoholwerbung nicht in ihrem Konsumverhalten vom Genuss zum Missbrauch verleiten. Fehlende Wurstwerbung macht einen Fleischesser auch nicht zum Vegetarier. „Für legale Getränke müssen Unternehmen auch legal werben dürfen“ bringt es Peter Höhne, IHK Chef Ostthüringen zu Gera, auf den Punkt und macht gleichzeitig auf die weiteren Folgen aufmerksam: " Zudem wird denen die Luft genommen, die für die Prävention wichtig sind – die Sportvereine. Diese sind auf die Sponsorengelder der Wirtschaft angewiesen."
Auch Preiserhöhungen durch höhere Besteuerung führen nicht zur Reduzierung des Trinkverhaltens von Süchtigen. Wer – wie die überwiegende Bevölkerung - schon jetzt maßvoll mit Alkohol umgeht, sollte dann auch nicht ohne Grund mehr für ein Genussmittel zahlen. Außerdem verstärken solche Maßnahmen wie Steuererhöhungen und Verkaufsverbote nur die Gefahr von Schwarzhandel und illegaler Produktion und verringern so den gesundheitspolitisch erstrebten moderaten Konsum. Dahingehende Vorschläge sind also zum Teil wirtschaftsfeindlich, nur auf bestimmte Branchen bezogen und eigenen sich nicht zur Ursachenbekämpfung des Alkoholmissbrauchs.
Der Staat sollte nach Auffassung des DEHOGA Saarland nur dann regelnd eingreifen, wenn die Wirtschaft oder die Bürger in ihren eigenen Entscheidungen selbst nicht oder nicht angemessen handeln können. Dies ist aber erwiesenermaßen nicht der Fall, wie der seit Jahren anhaltende Trend zu alkoholfreiem Bier und Softgetränken auch zeigt.
Gleichzeitig muss jedoch der Jugendschutz oberste Priorität in der Branche behalten. Die überwiegende Anzahl der Betriebe hält sich auch daran.
Mit Kampagnen wie der „Schulungsiniative Jugendschutz (SchuJu) oder dem Projekt „Jugendschutz – Wir halten uns daran!“ leisten der DEHOGA mit seinen Mitgliedsbetrieben und anderen Wirtschaftsverbänden und den zuständigen Ministerien seinen Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung. Dies müssen wir aber auch stärker noch als bisher nach aussen kommunizieren, wollen wir nicht – wie bei der freiwilligen Selbstverpflichtung beim Nichtraucherschutz – von der zu erwartenden Lawine von Negativberichterstattung überrollt werden.
Wir appellieren an unsere Mitglieder und die gesamte Branche:
Hängen Sie die Plakate der Initiativen in Ihren Lokalen aus, damit unsere bzw. ihre Aktivitäten und Engagement auch wahrgenommen werden!
Überprüfen Sie Ihre Getränkekarten auf Einhaltung des sog. „Apfelsaftgesetzes“ (§ 6 GastG), wonach mindestens ein nichtalkoholisches Getränk nicht teurer als das günstigste alkoholische Getränk – bezogen auf den Liter -angeboten werden darf. Hier kann eine kleine Unachtsamkeit gleich negative Folgen haben, wenn die Karte genauer kontrolliert wird.
Seien Sie selber der strengste Kontrolleur in Ihrem Betrieb. Fragen Sie lieber einmal mehr als einmal zu wenig nach dem Alter von Jugendlichen und halten Sie Ihr Personal dazu an.
Verzichten Sie (wie nahezu alle saarländischen Betriebe) auf sogenannte Flat-Rate-Partys. Sie sind wirtschaftlich in aller Regel sinnlos, imageschädigend und vor allem auch schon jetzt verboten!
Es bleibt dabei: Alkoholmissbrauch gilt es zu bekämpfen. Den richtigen Umgang mit dem Genussmittel Alkohol gilt es zu erlernen.
Alkoholmissbrauch findet insbesondere außerhalb der konzessionierten Gastronomie statt. Oftmals im privaten Bereich, wo der Staat nicht regulierend eingreifen kann, zunehmend aber auch im öffentlichen Bereich, wo an anderer Stelle gekaufter Alkohol – zum Teil unverhohlen gezeigt – konsumiert wird. Hier gilt es gegenzusteuern.
Deshalb appellieren wir insbesondere an die Presse, bei der Berichterstattung auf diese entscheidenden Unterschiede hinzuweisen.
Wenn gesundheitliche Schäden bei Jugendlichen im Privatbereich verursacht, aber den Wirten in die Schuhe geschoben werden, kann das ungewollte Folgen haben. Denn dann stürzt sich die Politik mit ihren Verbotsgesetzen und -verordnungen auf die Wirte, die insbesondere gegenüber Jugendlichen und Autofahrern längst schon gesetzlich in der Verantwortung stehen. Der Wirt verliert dann aber nicht nur die unvernünftigen Gäste, sondern auch alle anderen vernünftigen Gäste, die einem maßvollen Genuss frönen und wegen der überzogenen Verbote dann nicht mehr kommen. Das kann es nicht sein. Dann verlieren nicht nur die Wirte ihre Existenz, sondern die Menschen auch die Orte, wo sie sich treffen und von einem Profi verwöhnen lassen können.
Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich den Problemen des Alkohlmissbrauchs – gerade unter Jugendlichen -zu stellen. Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln.
Der DEHOGA Saarland und seine Mitgliedsbetriebe erklären sich gerne bereit, solchermaßen zielführende Strategien zu unterstützen. Einem neuen Regelwerk von Verboten und fragwürdigen Maßnahmen erteilen wir jedoch eine Absage! Wir sagen „Nein Danke“ zum Genußverbot!