FAQs zum "Digitalen Meldeschein"

„Der digitale Hotelmeldeschein“
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)


Stand: 28. Januar 2021
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) novellierte der Gesetzgeber Ende 2019 auch das Bundesmeldegesetz (BMG) und ebnete den Weg zu einer digitalen Erfüllung der Hotelmeldepflicht. Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes am 1. Januar 2020 wurde der Weg für den – so nicht ganz zutreffend benannten – „digitalen Hotelmeldeschein“ rechtlich frei, den der Hotelverband mehr als zwei Jahrzehnte lang von der Politik gefordert hatte.
Neben dem „digitalen“ Check-in bleibt die altbewährte „analoge“ Variante eine gleichberechtigte Alternative, die entweder weiterhin ausschließlich oder ergänzend zum Einsatz kommen wird. Hieraus ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, auf die wir mit dieser Veröffentlichung bestmöglich – aber ohne rechtliche Gewähr – Antworten geben wollen, um das Umstellen auf ein digitales Hotelmeldeverfahren zu erleichtern und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

alles Wichtige dazu erfahren Sie hier im Mitgliederbereich unter "Allgemeine Informationen" ...

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