GEMA: Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung

Fußball-EM und Olympische Spiele 2012 in Hotellerie und Gastronomie

Am 8. Juni 2012 beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine und endet am 1.7.2012. Im Anschluss finden vom 27.7. bis 12.8.2012 die Olympischen Spiele in England statt. Für Hoteliers und Gastronomen bieten beide Ereignisse wieder eine Chance, ihren Gästen ein unvergessliches Live-Erlebnis der verschiedenen Wettkämpfe der Athleten sowie der 31 EM-Fußballspiele (alle bei ARD/ZDF) in toller Atmosphäre zu bieten.


Runter vom Sofa, rein in die Gastronomie – zum mitfiebern, diskutieren und gemeinsam feiern. Damit Wirte bei der Übertragung der Spiele in ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten nicht ins Abseits geraten,  sollten einige Regeln beachtet werden.

I. Konditionen der GEMA


Wer noch keine Gema-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt Fernseher oder Großbildschirm für die Zeit der Fußball-EM und den Olympischen Spielen 2012 aufstellt, muss dies auch der Gema anzeigen (mindestens 3 Tage vorher) und entsprechende Urheberrechtsgebühren zahlen.


Da bei den Übertragungen der Spiele auch der EM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Sportreporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche.


GEMA-Sondertarif

Der DEHOGA Bundesverband konnte für die Zeit vom 8. Juni bis 12. August 2012 mit der Gema entsprechende Sondertarife für das Aufstellen eines Fernsehgerätes bzw. eines Großbildschirmes/einer Leinwand vereinbaren. So betragen die urheberrechtlichen Gebühren für  Gema, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder nur:

  • 26,25 Euro brutto pro Fernsehgerät.

Beim Einsatz von Großbildschirmen/Leinwänden (ab Bilddiagonale von über 106 cm
bzw. über 42 Zoll) liegen die Sondertarife inkl. GEMA, GVL und VG Wort bei:

  • 83,74 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 100 m²
  • 124,98 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 200 m²
  • 167,47 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 300 m²
    Ab einer Raumgröße von über 300 qm muss nach den ganz normalen Tarifsätzen für Großbildschirme abgerechnet werden.

Anmerkungen zu den GEMA-Konditionen

Der günstige Tarif für Fernsehgeräte kommt bis zu einer Bilddiagonale von einschließlich 106 cm (42 Zoll) zur Anwendung. Ist die Bilddiagonale größer als 106 cm (42 Zoll), so gilt der Großbildschirmtarif.


Wird ein Fernsehgerät oder ein Großbildschirm nur für die Dauer der Fußball-EM, also
nur für die Monate Juni und Juli, aufgestellt, ist eine normale GEMA-Anmeldung nach den allgemeinen Tarifen für Fernsehgeräte bzw. für Großbildschirme für eine Dauer von 2 Monaten zu empfehlen, da die Gebühren dann niedriger sind.

Vorsicht: Mit den genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird zum Beispiel vor oder nach der  Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt, dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat angemeldet und abgerechnet werden muss.


II. Konditionen der GEZ

Nur wer erstmalig einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-EM und den Olympischen Spielen 2012 aufstellt, muss dies auch der GEZ anzeigen und für drei Monate die Gebühren von insgesamt 53,94 Euro zahlen. Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD/ZDF finanziert werden.


III. Konditionen der UEFA


Weiterhin stellt sich die Frage, ob Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie angemeldet, Lizenzen beantragt und Public-Viewing-Gebühren gezahlt werden müssen.

-> Die TV-Übertragungsrechte für die EM 2012 liegen bei der UEFA.

Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich TV-Übertragungen in Gastronomie und Hotellerie -wie auch bei den letzten Fußball-EM´s- weder anmelde-, noch gebührenpflichtig sind. Dies ist nach Vorgaben der UEFA dann der Fall, wenn:

  • die Bilddiagonale der verwendeten Leinwand kleiner als 3 Meter ist
  • kein Eintritt genommen wird
  • kein Sponsoring im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fernsehübertragung
    erfolgt
  • keine kommerzielle Aktivitäten vorgenommen werden
  • das Fassungsvermögen des Ortes, an dem die Übertragung stattfindet, für nicht
    mehr als 150 Personen ausgelegt ist.

    Zu den genannten Kriterien gibt es allerdings aus Sicht des DEHOGA immer noch offene Fragen, welche trotz entsprechender Versuche bisher noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Sollte eine Fußballübertragung als kommerzielles Public Screening eingestuft werden, erhebt die UEFA pro Leinwand Gebühren, die bei 35 Euro/qm/Leinwand beginnen. Eine Lizenz muss dann bis zum 18.5.2012 beantragt werden. Weitere Details sind zu finden auf der UEFA-Seite unter http://de.uefa.com/uefaeuro/abouteuro/businessopportunities/publicscreening/index.html

 

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