GEMA-Tarifveränderungen ab 2017 – strukturelle Anpassungen in den Tarifen Livemusik in Tanzlokalen und Tonträgerwiedergaben in Nachtlokalen
Der DEHOGA bzw. die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mussten erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die sukzessive in 2017 (je nach Fälligkeit der Verträge) zur Anwendung kommen. Die Veränderungen betreffen im Wesentlichen die Tarife U-T (regelmäßige Tanzveranstaltungen mit Musikern in Tanzlokalen) sowie WR-N (Table-Dance-Lokale, Striptease-Lokale und ähnliche Betriebe). Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.
Vor dem Hintergrund der zur GEMA-Tarifreform ergangenen Rechtsprechung der Schiedsstelle und entsprechenden Forderungen der Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), mussten die Tarife U-T und WR-N angepasst und in ihren Strukturen linearisiert werden. In beiden Tarifen wurden die Parameter „Eintrittsgeld“ und „Öffnungstage“ verändert und neu strukturiert.
So wird bei der Tarifberechnung zukünftig zugunsten des Veranstalters das „durchschnittliche, wöchentliche Eintrittsgeld“ zugrunde gelegt und nicht mehr das höchste Eintrittsgeld.
Bei der Anzahl der Öffnungstage werden nunmehr nur sog. „wöchentliche Regelöffnungstage“ in Ansatz gebracht. Zusatzöffnungstage (z.B. vor Feiertagen oder in den Ferien) sind vom Tarif umfasst und müssen nicht extra bezahlt werden. Zudem sind in den Tanzlokalen (Tarif U-T) auch Tonträgerwiedergaben und den Nachtbetrieben (Tarif WR-N) auch gelegentliche Livemusikwiedergaben mit umfasst.
Bei der überwiegenden Anzahl der Betriebe (vor allem mit 1-3 Regelöffnungstage) kommt es sogar zu z.T. deutlichen Entlastungen. Betriebe mit vielen Wochenöffnungstagen und hohen Eintrittsgeldern sind in der Regel von -noch moderaten- Erhöhungen betroffen. Die Erhöhungen konnten zudem auf eine Übergangszeit bis ins Jahr 2021 verteilt und somit abgefedert werden.
Die GEMA wird alle betroffenen Betriebe anschreiben und die konkreten Tarifparameter (Höhe des Eintrittsgeldes, Anzahl der Öffnungstage, Größe des Veranstaltungsraumes) erheben und auf dieser Basis ein neues Vertragsangebot unterbreiten.
Alle weiteren Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Hintergrundmusik, Radio, Musik in Musikkneipen oder Discotheken etc.) unterliegen mehrjähriger Einführungsphasen und erhöhen sich entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen. Die ansonsten noch verbliebenen Tarife (z.B. Fernsehtarif, Hotelsendetarif etc.) erhöhen sich ab 1.1.2017 um 1,6 %. Die Belastungen hinsichtlich des Hotelsendetarifes liegen somit in 2017 bei 20,50 Euro netto pro Zimmer/Jahr (Nichtmitglieder zahlen 25,63 Euro).