Klebefleisch - Auf Kennzeichnung achten!
Nach der Diskussion um Mogelschinken und Analogkäse in den vergangenen Monaten erregte in der letzten Woche ein Bericht im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO (30. August 2010) über so genanntes Klebefleisch die Gemüter.
Darin ging es um mit dem Enzym Transglutaminase verbundene Fleischstücke, die laut Aussage des Magazins im Handel und in der Gastronomie zum Einsatz kommen.
Der DEHOGA weist vor diesem Hintergrund noch einmal auf die geltenden Kennzeichnungsregeln hin. Jede Täuschung oder Irreführung der Verbraucher ist verboten. Zur Vermeidung einer Verwechslung von Klebefleisch oder gepresstem Fleisch mit natürlich gewachsenem Fleisch muss in der Verkehrsbezeichnung das Wort „Formfleisch“ vorangestellt sein und darüber informiert werden, dass die Fleischstücke zusammengesetzt wurden (siehe „Deutsches Lebensmittelbuch“).
Das gilt sowohl für verpackte als auch lose Ware. Das Enzym Transglutaminase darf – anders als das Enzym Thrombin, das im Mai 2010 vom Europäischen Parlament nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wurde – für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Die unterschiedliche Zusammensetzung von Lebensmitteln geht aus der Kennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung hervor. Bei loser Ware müssen Enzyme derzeit nicht extra deklariert werden.
In Abstimmung befindet sich momentan die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung. Mit einer Verabschiedung ist allerdings nicht vor Ende 2011 zu rechnen. Es gibt Forderungen, Enzyme für die Herstellung von verklebtem Fleisch komplett zu verbieten, sowie Namen von Gastronomen und Herstellern, die Nahrungsmittelimitate einsetzen, zu veröffentlichen.
Der DEHOGA hält strengere Gesetze für überflüssig. Die bestehenden Regeln müssen umgesetzt werden. Das geltende Recht verpflichtet zur hinreichenden Wahrheit und Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Gleichwohl nimmt der DEHOGA die öffentliche Diskussion zum Anlass, seine Mitglieder zu sensibilisieren und zu informieren. Eine rechtlich einwandfreie Bezeichnung liegt nicht nur im Interesse der Gäste, sondern auch im Interesse der gastgewerblichen Unternehmer.
Wo Schinken drauf steht, muss Schinken drin sein. Im Übrigen tragen die meisten Gastronomiebetriebe ohnehin dem gestiegenen Qualitätsbewusstsein ihrer Gäste Rechnung und verwenden frische und hochwertige Produkte