Korrektur an Unternehmenssteuerreform

DEHOGA: Fehler werden nicht beseitigt Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten sind systemwidrig

(Berlin, 6. November 2007) „Halbherzig und inkonsequent“, nennen Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die jetzt von der Großen Koalition beschlossene Korrektur bei der Unternehmenssteuerreform. „Für eine wirkliche Nachbesserung fehlte Schwarz-Rot anscheinend der Mut“, so die Verbände. „Die berechtigten Sorgen der Hoteliers und Gastronomen wurden offensichtlich nicht ernst genommen.“

Nach immenser Kritik des DEHOGA Bundesverbandes zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat sich die Große Koalition auf eine Korrektur einiger Punkte bei der Unternehmenssteuerreform 2008 verständigt. So sollen nun bei der Gewerbesteuer nicht 75 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing hinzugerechnet werden, sondern 65 Prozent. „Diese minimale Absenkung um zehn Prozentpunkte bewirkt keine spürbare Entlastung der von hohen Steuerlasten bedrohten Unternehmer und beseitigt nicht die handwerklichen Fehler bei der Unternehmenssteuerreform“, sagen Fischer und Dreesen.

 

DEHOGA Bundesverband und Hotelverband hätten immer wieder gewarnt, dass durch die geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer Tausende Hoteliers und Gastronomen nicht entlastet, sondern belastet werden. „Dazu haben wir qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt“, heben die Branchenvertreter hervor. „Eine bei der Unternehmensberatung Ernst & Young von uns in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass eine Vielzahl unserer Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen ist.“

Die Verbandspräsidenten appellieren an Regierung und Parlament, den drohenden Flurschaden für das Gastgewerbe zum 1. Januar 2008 durch eine weitergehende Gesetzesänderung abzuwenden: „Es kann nicht sein, dass die fünf Milliarden Entlastung der Wirtschaft von mittelständischen Pachtbetrieben aus Hotellerie und Gastronomie finanziert werden. Unsere Betriebe zahlen hier ihre Steuern und Abgaben, schaffen hier vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze. Statt weiterer Belastungen hätten sie eine Entlastung verdient.“

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