Korrekturen beim Mindestlohngesetz

Bundesministerin Andrea Nahles kündigte gestern Mittag an, dass es Korrekturen an der Mindestlohngesetzgebung geben wird. So soll die bisherige Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation von 2.958 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt werden. Allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro unverändert bestehen für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich. 

Von der Aufzeichnungspflicht generell ausgenommen werden mitarbeitende Familienangehörige. Auch soll es eine Klarstellung bezüglich der Auftraggeberhaftung geben.

Ebenso haben wir erfahren, dass auch die Genehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz erleichtert werden sollen. Dazu liegen uns jedoch noch keine konkreten Informationen vor.

Die Ministerin will die Erleichterungen bei der Bürokratie spätestens in der kommenden Woche per Verordnung auf den Weg bringen.

Hier finden Sie den Link zur gestern veröffentlichten Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2015/bestandsaufnahme-mindestlohn.pdf?__blob=publicationFile 

Auf den Seiten 7 ff sind die von Bundesministerin Andrea Nahles angekündigten Korrekturen erläutert.

Diese Korrekturen waren aus unserer Sicht überfällig und stellen definitiv einen Schritt in die richtige Richtung dar. Wir dürfen uns an dieser Stelle über einen Teilerfolg unserer beständigen Verbandsarbeit gegenüber der Politik freuen, wenngleich noch einiges zu tun bleibt. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen allen, die Sie insbesondere selbst Ihre Abgeordneten sowie Ministerin Nahles persönlich angeschrieben haben. Das war in Kombination mit unserer Lobbyarbeit bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgreich. Diesen Weg gilt es nun insbesondere mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz weiter zu verfolgen.

Sobald uns konkrete Informationen vorliegen, stellen wir diese unseren Mitgliedern  zur Verfügung. 

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