Leitfaden: Corona und Gewerbemietrecht - 28.12.2020

Am 17.12.2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Miet- und Pachtrecht. Danach wurde in Art. 240 EGBGB ein neuer § 7 („Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen“) hinzugefügt.

Die Kanzlei "Steinpichler Rechtsanwälte PART MBB", München, hat im Auftrag des DEHOGA Bundesverband einen Leitfaden entwickelt, der unseren Mitgliedern eine Orientierungshilfe an die Hand gibt, um die im Gesetz nicht definierbaren individuellen Auswirkungen der Pandemie in den jeweiligen Miet- und Pachtverhältnissen darzulegen und gegenüber den Vermietern im Wege der Minderung bzw. Vertragsanpassung der Miet- und Pachtverhältnisse geltend zu machen. 

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