Neuer Entgelt-Tarifvertrag für das saarländische Gaststätten- und Hotelgewerbe

Nach mehrwöchigen Verhandlungen einigten sich der DEHOGA Saarland und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Saar auf eine neue Entgeltstruktur und eine Erhöhung der Vergütungen um 3% ab dem 1. Juni 2014 und um weitere 2,5% ab dem 01.01.2015. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich linear um 50 € ab 1. September 2014. Der Entgelttarifvertrag hat somit eine Laufzeit von 18 Monaten.

Die Tarifverhandlungen und deren Ergebnis waren von der Notwendigkeit geprägt, bis zum 1. Januar 2015 das Lohnniveau für ungelernte Hilfskräfte auf den dann voraussichtlichen geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto zu heben und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu berücksichtigen. Dies ist mit der zweistufigen Gehaltssteigerung und der neuen Entgeltstruktur gelungen. Der Brutto- Einstiegslohn liegt dann ab 1. Januar 2015 bei 8,53 €. Für Fachkräfte liegt der neue Brutto-Ecklohn ab dem 1. Juni 2014 bei 9,12 € und ab 1. Januar 2015 bei 9,40 €

 

„Uns ist klar, dass dies für die fast immer inhabergeführte Gastronomie und Hotellerie im Saarland eine große Herausforderung ist.“ so Rolf Bauer, Verhandlungsführer für die Arbeitgeberseite. „Der durch den ab 1. Januar 2015 vom Gesetzgeber angekündigte  Mindestlohn musste realistischerweise berücksichtigt werden, gleichzeitig ist es uns aber gelungen durch die ansonsten vertretbare Erhöhung von 3%  bzw. 2,5% eine überproportionale Lohnsteigerung zu vermeiden.“ so Bauer weiter.

 

Für die Monate Januar bis Mai 2014 erhalten die Beschäftigten im August 2014 eine Einmalzahlung in Form einer Erholungsbeihilfe von 125 €  (Auszubildende 50 €).  Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. September 2014 um jeweils 50 € pro Ausbildungsjahr, so dass die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr bei 600 € beginnt.

 

„Mit der neuen Entgeltstruktur, die nicht nur in unserer Branche neue Berufsbilder wie z.B. den „Spa-Manager“, berücksichtigt, sondern auch an die fachliche Qualifikation, wie die Ausbildereignung anknüpft und die Führungsverantwortung eines Mitarbeiters anstelle einer reinen Beschäftigungsdauer berücksichtigt, wird die tarifliche Eingruppierung transparenter und attraktiver für beide Seiten.“, erklärte Rolf Bauer „Mit der für das Jahr 2015 angestrebten Allgemeinverbindlichkeit der unteren beiden Lohngruppen sowie des Ecklohns möchten wir erreichen, dass es angesichts des Mindestlohns zu keinen wettbewerbsverzerrenden Abweichungen in diesen Bereichen kommt.“ führte Bauer weiter aus. „Gleichzeitig möchten wir vor dem Hintergrund des schon jetzt spürbaren Nachwuchs- und Fachkräftemangels einer Abwanderung von Fachkräften in andere Bundesländer und nach Luxemburg entgegenwirken, um somit  die hohe Qualität in der Branche im Saarland zu sichern und damit auch den Tourismus als einen der wichtigsten  Wirtschaftsfaktoren im Saarland zu erhalten und zu stärken.“ erklärte er abschließend.

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