Neuer Tarifabschluss für das Gastgewerbe im Saarland
Neuer Tarifabschluss für
das Gastgewerbe im Saarland
Attraktivität der Branche deutlich gesteigert. Flexible Arbeitszeiten, Reglungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie deutliche Lohnsteigerungen bei den Fachkräften und Auszubildenden sind die Eckpunkte des neuen Tarifvertrages.
Saarbrücken. In seinem Kern hatte er über 20 Jahre Bestand. Am 1. Juli 2016 aber tritt für die saarländische Gastronomie und Hotellerie nun ein neues Mantel-Tarifvertragswerk in Kraft.Ein gutes halbes Jahr haben der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) um die neuen Tarife für das Gastgewerbe im Saarland hart gerungen. Doch beide Seiten waren sich zweifelsfrei einig, dass unter dem immer stärker werdenden Druck des Fachkräftemangels die Arbeitsbedingungen in der Gastro-Branche attraktiver gestaltet werden müssen. So drängte der DEHOGA Saarland auf eine Änderung des Mantel-Tarifvertrages, um eine Grundlage für flexible Arbeitszeiten zu schaffen. Dem stimmte die NGG um Verhandlungsführer Mark Baumeister zu. Unumstritten war zudem die Notwendigkeit von Arbeitszeitkonten, um dem gerade in der Gastronomie oftmals saisonal, aber auch wöchentlich und manchmal sogar täglich unterschiedlichen Gästeaufkommen personell adäquat begegnen zu können. Allerdings mussten sich auf dem Verhandlungswege die Tarifvertragsparteien bei der konkreten Ausgestaltung der flexiblen Arbeitszeit erst einmal annähern. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde gemeinsamer Handlungsbedarf gesehen. So können Beschäftigte, die zum Zwecke der Kindererziehung oder zur Pflege eines nahen Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, nach Beendigung der Pflegesituation oder der Kinderbetreuungszeit ihre jeweilige individuelle Arbeitszeit entsprechend maximal auf die vorherige, arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit erhöhen. Voraussetzung ist: Es wird vorab eine entsprechende Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen. Hier wurde von Seiten des DEHOGA auf die Freiwilligkeit Wert gelegt, denn nur dies sei die beste Gewähr für die Akzeptanz einer solchen Regelung.
Überproportionaler Anstieg – Saarland nun in der Spitzengruppe
Im neuen Vertragswerk gibt es nun auch bezüglich des Entgelt-Tarifs deutliche Änderungen. Ziel des DEHOGA war es: Die Entlohnung für Fachkräfte sollte angesichts einer bevorstehenden Steigerung des gesetzlichen Mindestlohnes deutlich verbessert werden. „Erfreulicherweise konnten wir uns mit der NGG auf differenzierte Lohnsteigerungen einigen. Diese sind dringend notwendig, um jungen Menschen einen Anreiz zu geben, eine
Ausbildung im Gastgewerbe zu machen. Daher werden die Vergütungen für Auszubildende zwischen 7,7 Prozent im ersten Lehrjahr und 9,2 Prozent im dritten Lehrjahr überproportional
stark ansteigen“, erklärt Rolf Bauer, der Vorsitzende der Tarifkommission im DEHOGA Saarland und Verhandlungsführer für den DEHOGA Saarland. Die Ausbildungsvergütungen in der Gastronomie im Saarland gehören damit im länderübergreifenden Branchenvergleich zur Spitzengruppe – in der befinden sich nur noch Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Auch bei den Fachkräften wurde deutlich nachgelegt, bis zu 12,8 Prozent beträgt die Steigerung beim Ecklohn. „Unter Berücksichtigung von Laufzeit und Leermonaten sind dies immer noch beachtliche 4,4 Prozent“, erläutert Bauer und ergänzt: „Mit einer Laufzeit bis Mitte 2018 geben wir unseren Betrieben Planungssicherheit, um die Lohnsteigerung in ihre Preisgestaltung einfließen zu lassen“. Die Präsidentin des DEHOGA Saarland ist sich sicher: „Mit diesem Abschluss setzen wir ein Zeichen dafür, dass sich eine Ausbildung im saarländischen Gastgewerbe lohnt. Gleichzeitig ist es ein Signal der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Fachkräfte Tag für Tag alles dafür geben, den Gast kompetent und freundlich zu umsorgen“, macht Gudrun Pink deutlich.