Neues, geändertes Jugendschutzgesetz zum Aushang ab 1. September 2007

 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ab 1.September in Gaststätten nicht mehr rauchen.

(Saarbrücken, 30.August 2007) Die Bundesregierung hat im Juli 2007 das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verabschiedet, welches auch Änderungen des aushangpflichtigen Jugendschutzgesetzes zur Folge hat.
Alle betroffenen Hoteliers und Gastronomen müssen somit ab dem 1. September 2007 eine geänderte Fassung des Jugendschutzgesetzes aushängen. Im DEHOGA-Shop ist die neue Version des Gesetzes ab sofort günstig erhältlich.

Die Änderung des Jugendschutzgesetzes hat zur Folge, dass die Altersgrenze zur Abgabe  von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit an Jugendliche zum 1. September 2007 angehoben wird.

 
Somit dürfen in Gaststätten Tabakwaren nur noch an Personen abgegeben werden, die, anders als bisher das 16., nunmehr das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in Gaststätten nicht mehr rauchen.
 
Ab 1. September 2007 sind somit die in den Betrieben vorhandenen aushangpflichtigen Jugendschutzgesetze nicht mehr aktuell und müssen ausgetauscht werden. Die INTERHOGA nimmt dies zum Anlass, die sich seit jeher im Angebot des DEHOGA-Shop befindlichen kartonierten, zellophanierten und geösten aushangpflichtigen Auszüge des Jugendschutzgesetzes in großer Auflage neu zu produzieren, um den betroffenen Betrieben eine günstige Möglichkeit zur Aktualisierung des Aushanges anbieten zu können.
 
Unter der Bestellnummer 4839 kann die neue Version ab sofort telefonisch unter 0228/8 20 08-43, per Fax unter 0228/36 69 51 oder schnell und bequem im Internet unter www.dehoga-shop.de zum Preis von 2,50 Euro für DEHOGA-Mitglieder und 5,00 Euro für Nichtmitglieder bestellt werden. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. zzgl. Versandkostenpauschale.

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