Neues saarländisches Nichtraucherschutzgesetz: Jobkiller in der Gastronomie, bürokratisch aufwendig und rechtlich zweifelhaft

(Saarbrücken,10. Februar) Wie ernst ist es der saarländischen Landesregierung, alles für den Erhalt von Arbeitsplätzen tun zu wollen? Dies fragt sich nicht nur Gudrun Pink, Präsidentin des saarländischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Saarland), sondern auch viele Wirtinnen und Wirte, die ihre Sorgen und Existenzängste um den eigenen Betrieb und das Schicksal ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Verband äußern. Bereits im November wies der Verband öffentlich auf den erwarteten Verlust von bis zu 1000 Arbeitsplätzen in der Branche hin und machte dies auch in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern von Regierung und Opposition deutlich, zuletzt in der öffentlichen Anhörung im Landtag. Die jetzt nach der Veränderung des Änderungsentwurfes vom 19.11.2009 vorliegende Gesetzesfassung ignoriert diese Prognose zum Arbeitsplatzverlust nach wie vor und dokumentiert das Chaos in den Bemühungen von Jamaika, ein verfassungskonformes und auch sonst rechtlich unbedenkliches absolutes Rauchverbot umzusetzen.

Dies ist nach wie vor nicht gelungen. Die Arbeitsplätze und Unternehmerexistenzen seien weiterhin gefährdet, so Frank C. Hohrath, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Überhaupt sei die nun neu ins Gesetz genommene zeitliche Übergangslösung die schlechteste Lösung der rechtsstaatlich gebotenen Frage der Entschädigung für diejenigen Betriebe oder Unternehmer, die in bauliche Veränderungen wie Einbau von Wänden, Türen oder Belüftungseinrichtungen für Nebenräume investiert haben, so Hohrath weiter.


Zum einen verschärft eine solche Übergangsregelung die Wettbewerbssituation von Gaststätten, die – weil unter 75 qm – gar nicht investieren mussten, gegenüber solchen, die aufgrund der baulichen Möglichkeiten in Nebenräume ausweichen konnten und in denen nun bis Ende November 2011 weiter geraucht werden dürfe, erklärt Gudrun Pink. Mit der neuerlichen Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes sollten aber nach den Erklärungen von Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Grüne im saarländischen Landtag, neben den gesundheitlichen Erwägungen vor allem auch angebliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Das Gegenteil ist - zumindest für die Übergangszeit – der Fall.

Zum anderen sei die Ausgestaltung auch inhaltlich rechtlich zweifelhaft. Da die Übergangszeit einerseits einheitlich bis zum 1.12.2011 festgelegt wurde, andererseits eine Geringfügigkeitsgrenze bzw. Staffelung nach der Höhe der Investitionen nicht vorgesehen sei, würde die unterschiedliche Investitionshöhe nicht entsprechend berücksichtigt. Dies stelle eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten dar, so Hohrath weiter.

Auch das Antragsverfahren selber sei hoch bürokratisch und für viele Gastronomen, gerade aus dem Kreis der Wirtinnen und Wirte, nicht ohne fachliche Beratung durchführbar, meint Frank C. Hohrath. Dies könne potentielle Antragsteller verunsichert und von der Antragstellung abhalten, was möglicherweise zum Kalkül der Regierungskoalition gehören könne, so Pink. Fraglich ist auch, wie Investitionen, die in Eigenleistung erbracht wurden, zu behandeln sind. Nach Auffassung des DEHOGA müssen auch diese wie Fremdleistungen behandelt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint nicht nur die Antragsfrist bis zum 30. April knapp bemessen. Auch die Entscheidung bis zum 1. Juli könnte sich verzögern, wenn z.B. aufgrund der Fülle von Anträgen oder – für den Antragsteller nicht voraussehbar - noch Unterlagen zur Entscheidung angefordert werden, wie z.B. eine Bauvorlage, dann dürfen solche Verzögerungen nicht zur Lasten des Antragstellers gehen, fordert Gudrun Pink. Gegebenenfalls müsse dann die Übergangszeit individuell verlängert werden, so Pink weiter. „Notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe“.

Mit dem heute verabschiedeten Rauchverbot ist das Saarland nicht nur politisch eine Insel wie Jamaika, sondern auch rechtlich in Fragen des Rauchverbots. In allen Bundesländern gelten – mit guten Gründen und in allen politischen Konstellationen - Ausnahmeregelungen, nur im Saarland nicht. 54% der Saarländerinnen und Saarländer hielten laut einer dimap Umfrage im Dezember 2009 ebenfalls eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes für nicht notwendig.

Von daher steht zu befürchten, dass außer in der Frage von ablehnenden Bescheiden zur Übergangsregelung auch andere Teile des Gesetzes einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Auch bei den nunmehr verschärften Sanktionen gebe es Unklarheiten, so Hohrath weiter. Das Gesetz verpflichte den Gastronomen, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern. Dieser Verpflichtung komme der Wirt bereits grundsätzlich nach, wenn er auf das Rauchverbot mit der entsprechenden Kennzeichnung hinweist und dem Rauchen keinen Vorschub leiste, etwa durch das Aufstellen von Aschenbechern. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Wirtes, das Gesetz zu vollziehen, dafür seien die Ordnungsbehörden zuständig. Diese hätten jedoch bereits in der Vergangenheit erklärt, nicht über die notwendigen Kapazitäten zur um-fassenden Überwachung zu verfügen.

Zweifelhaft sei auch, inwieweit der saarländische Landesgesetzgeber das absolute Rauchverbot auch auf Beher-bergungsstätten erstrecken dürfe. Auch in diesen ist nach dem neuen Gesetz keine Rauchmöglichkeit – außer auf den Zimmern – mehr vorgesehen. Das Recht der Beherbergungsbetriebe sei aber beim Bundesgesetzgeber geblieben, da vor der Föderalismusreform, in deren Rahmen das Gaststättengesetz Ländersache wurde, die Beherbergungsstätten aus dem Gaststättenrecht herausgenommen wurden.

Fazit: Die Neuregelung des Nichtraucherschutzes ist wenig gelungen, egal wie man zu der Frage ob und wie weit man das Rauchen in Gaststätten weiter einschränken soll, steht. Statt polarisierender Lösungen, die rechtlich ungeklärte Fragen auf dem Rücken der Betroffenen austragen, hätte die Beibehaltung des status quo die überwiegende Zahl der Saarländerinnen und Saarländer zu Frieden gestellt.

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