Pressemitteilung 13/25

Neue GEMA-Tarife ab 2014 – Verhandlungsmarathon
führte zum Kompromiss

Zum 1. Januar 2014 Gesamtvertrag abgeschlossen –
Tarifstreit beigelegt und langen Instanzenzug verhindert

(Berlin, 11. Dezember 2013) Nach einem beispielslosen Verhandlungsmarathon
haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter
und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im
Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab
dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen i.d.R. zu überwiegend
moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise
aber auch zu deutlichen Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller
Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und
Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer,
Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und
Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der
Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11
Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1.000
Prozent mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung
im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung
führte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA
von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 12 intensive Verhandlungen, um zu
einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen
mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und
Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle
sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde
über die Verwertungsgesellschaften.

Ergebnisse im Detail

Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und
grundsätzlich linear ausgestaltet. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der
Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen
der Schiedsstelle einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer,
gerichtlicher Streitigkeiten anderseits vor.

Einzelveranstaltungen

Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik
(U-V / M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld)
fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-
Euro-Schritten unterteilt.

Für ca. ein Viertel der Veranstaltungen gelten ab 2014 niedrigere Vergütungssätze.
Dies betrifft ca. 125.000 Einzelveranstaltungen mit Live- oder
Tonträgermusik im Bereich zwischen 3 bis 10 Euro Eintrittsgeld und bis zu
1.000 qm Raumgröße.

Veranstaltungen ohne Eintritt und bis zu 1000 qm Raumgröße werden zum
Teil ebenfalls entlastest bzw. erhöhen sich um bis zu maximal 22 Prozent,
zum Beispiel bei 101-200 qm Raumgröße von 36,90 Euro auf 45,10 Euro.

Im Übrigen gilt, je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld,
umso stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen.

Für Veranstaltungen mit über 10 Euro Eintrittsgeld und entsprechenden
Tarifsteigerungen konnte eine Einführungsphase von fünf Jahren mit der
GEMA vereinbart werden. So werden Erhöhungen von ca. 50 Prozent bei
einer Veranstaltung mit 20 Euro Eintrittsgeld und 400 qm durch die zeitliche
Streckung abgefedert.

Galaveranstaltungen mit Menu, bei denen i.d.R. ein Drittel des Gesamteintrittspreises als Eintrittsgeld für die Musik zugrunde gelegt wird, mit z.B. 20 Euro anrechenbarem Eintrittsgeld und 600 qm Raumgröße verteuern sich
innerhalb von fünf Jahre um insgesamt ca. 64 Prozent. Die ursprüngliche
Forderung der GEMA lag nochmals um ca. 40 Prozent darüber.

Clubs/Discotheken

Nach der GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich
400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Prozent.
Hier war die größte Verhandlungsbereitschaft der GEMA gefordert, um
existenzgefährdende Erhöhungen zu verhindern. Erfreulich ist, dass diese
utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung,
dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der
Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen
durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten
Planungssicherheit gegeben werden.

Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel
zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013
für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca.
29 Prozent, mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent, mit 200 qm und
acht Euro bei ca. 64 Prozent oder mit 300 qm und 10 Euro bei ca. 123 Prozent.

Durch entsprechende Nachlässe in der 8-jährigen Einführungsphase werden die genannten Erhöhungen deutlich abgefedert. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für einen Betrieb mit zwei Regelöffnungstagen, acht Euro Eintritt und 200 qm um 6,8 Prozent von 5.142 Euro in 2013 auf 5.491 Euro.

Musikkneipen

Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik
ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten Erhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent verhindert werden.

Auf die meisten Betriebe, die in der Regel nur an zwei bis drei Wochentagen
entsprechende Veranstaltungsmusik spielen, kommen z.B. bei einer
Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 Prozent oder bei
einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 Prozent zu, die über acht Jahre
aufgefangen werden. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für eine
Musikkneipe mit bis zu drei Regelöffnungstagen pro Woche und zwischen
101-200 qm Raumgröße von 874 Euro auf 942 Euro.

Weitere, detaillierte Hinweise stellt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter
ihren Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern in einem entsprechenden
Merkblatt sowie ein Tarifrechner auf der Internetseite zur Verfügung.

Moderate Tarifanpassung für sonstige Tarife um zwei Prozent ab 2014
und um 1,5,Prozent ab 2015

Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, z.B. für Tonträgerwiedergaben/
Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendung
etc. konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung
mit der GEMA über einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Erhöhung von zwei Prozent in 2014 sowie 1,5 Prozent in 2015 erzielen.

Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.:

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ist die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland. Ihre Mitglieder sind große Verbände, wie z.B. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), der Europäische Verband der Veranstaltungszentren e.V. (EVVC), die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) oder der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK).

Die Bundesvereinigung nimmt die Interessen ihrer Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, z.B. der Gastronomen, Einzelhändler oder Hallenbetreiber als gewerbliche Nutzer von musikalischen Urheber- und Leistungsschutzrechten auf dem Gebiet des Urheberrechts wahr und ist seit über 50 Jahren der größte Tarifverhandlungspartner der GEMA, der GVL sowie anderer Verwertungsgesellschaften.

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