Rauchverbot für Eckkneipen gekippt

++ Verfassungsbeschwerden des DEHOGA erfolgreich ++ Kleine Kneipen dürfen selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht ++ Separate Raucherräume für Discotheken möglich ++

(Berlin/Karlsruhe, 30. Juli 2008) Das generelle Rauchverbot für kleine Kneipen und Bars ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sah die zum Teil vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) unterstützten Verfassungsbeschwerden als begründet an.

Bis zu einer Neuregelung der Landesnichtraucherschutzgesetze bis 31. Dezember 2009 dürfen Einraumbetriebe mit einer ausschließlichen Schankkonzession und einer Größe von bis zu 75 Quadratmetern selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen. Der Besuch dieser Betriebe ist nur Gästen ab 18 Jahren gestattet. Die Präsidentin, Frau Gudrun Pink, vom DEHOGA Saarland begrüßte das Urteil des höchsten deutschen Gerichts vom 30. Juli 2008. Damit wird auch die saarländische Regelung erneut Gegenstand einer Prüfung sein.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt hat“, sagte Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, am Mittwoch in Karlsruhe. Nach Ansicht der Verfassungsrichter stellt das Rauchverbot für Einraumbetriebe einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Unternehmer dar. Fischer betonte: „Unsere Verfassungsbeschwerden waren kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Entscheidend sei jedoch, welches Mittel gewählt werde, um Menschen vor unfreiwilligem Passivrauch zu schützen.

Das saarländische Gesetz zum Nichtraucherschutz hat bisher bereits Ausnahmen für so genannte „inhabergeführte“ Gaststätten vorgesehen. Die Entscheidung aus Karlsruhe gibt jedoch Anlass, das Gesetz im Saarland entsprechend zu korrigieren. Die wenigsten Betriebe sind rein inhabergeführt, und dennoch handelt es sich um getränkegeprägte Kleingaststätten, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerade im Blick hat. Der DEHOGA Saarland sieht hier klaren Nachjustierungsbedarf und wird die Gelegenheit zu den angebotenen Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium wahrnehmen.

Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der Unternehmer hatte der DEHOGA drei Klagen betroffener Wirte vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt. „Denn während in den meisten Hotels und vielen Restaurants das Rauchverbot problemlos umgesetzt wird, leiden die getränkegeprägten Einraumbetriebe, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher ist, unter massiven Umsatzrückgängen“, berichtete der DEHOGA-Präsident. Die Gäste kämen seltener, konsumierten weniger oder blieben ganz weg. „Umsatzverluste von durchschnittlich 30 Prozent sind nicht mehr durch Kostensenkungen aufzufangen“, machte Fischer deutlich. „Tausende Kneipenwirte fürchten um ihre Existenz.“

„Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, so Fischer.

Partner

Themen

Termine

 

TOP AusbildungsBetrieb 

TOP-Ausbildung

 

 

Energie Kampagne

 

Dehoga Shop

 

DEHOGA-Sparbuch

 

Gft _logo

 

Gk 24