Rauchverbot in der Gastronomie – Urteil mit Augenmaß

(Saarbrücken 01.12.08) Die Betreiber kleiner überwiegend getränkegeprägter Gaststätten können nach dem heutigen Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshof neue Hoffnung schöpfen. „Dieses Urteil wird vielen Wirten die Möglichkeit geben, ihr Lokal existenzerhaltend weiterfüh-ren zu können“ kommentiert die Präsidentin des saarländischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V., Gudrun Pink, das Votum der Verfassungsrichter.

„Das Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung, dass eine ausschließlich am Maßstab der „inhabergeführten Gaststätte“ orientierte gesetzliche Ausnahmeregelung für Einraumlokale nicht zielführend war und ist“, so Pink weiter.

Der Gesetzgeber hatte schon bei Beratung und Erlass des saarländischen Nichtraucherschutzge-setzes den Willen geäußert, so genannte „kleine Kneipen“ aus Existenzschutzgründen weiterhin als Raucherlokale tolerieren zu wollen. Dem hat das Gericht nun unter verfassungsrechtlichen Aspekten Rechnung getragen, indem es den Kreis der Lokale, in denen weiter geraucht werden darf, zusätzlich zum Merkmal „inhabergeführt“ auch typisierend anhand von Größe des Lokals und der Art des gastronomischen Angebots, nämlich hauptsächlich auf die Abgabe von Geträn-ken orientiert, festgelegt hat.

Dabei hat es sich einerseits auf die Leitlinien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30.Juli diesen Jahres bezogen und andererseits ausdrücklich abgestellt auf die den gesetzlichen Regelungen vorangegangene Zielvereinbarung zum Nichtraucherschutz in Hotellerie und Gast-ronomie zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bun-desverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes vom 1.3.2005. In dieser wurde als Maßstab für die Befreiung vom Nichtraucherschutz eine Gastfläche – definiert als der Bereich, in dem Tische und Stühle für den Aufenthalt von Gästen bereitgehalten werden – von weniger als 75 m² vereinbart worden ist.

„Wir erwarten, dass diese vom Gericht vorgeschlagene Lösung nun auch umgehend und nicht erst zum 31.12.2010 – solange hat der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber Zeit für eine verfassungskonforme Neuregelung gegeben – Eingang in eine neue gesetzliche Regelung findet“, äußerte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Frank C. Hohrath. Die Pläne der Grünen, nun als Konsequenz aus dem Urteil ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen, lehnt der Verband ab. „Die Bürger und damit auch unsere Gäste haben mittlerweile ein feines Gespür dafür, ob Politiker sich für notwendige Schutzmaßnahmen einsetzen, oder ob sie bevormundend das gesellschaftliche Leben aller nach ihren jeweiligen Vorstellungen gesetzlich regulieren wollen“, so Hohrath weiter.

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