RESOLUTION des DEHOGA SAARLAND zur geplanten GEMA-Tarifreform
In großer Sorge um die Zukunft zahlreicher gastronomischer Betriebe betrachten wir die geplante GEMA Tarifreform ab dem 1.1.2013. Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise hat die GEMA am 2. April 2012 vollkommen neue Tarife für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen veröffentlicht, die am 1.1.2013 wirksam werden sollen.
Der DEHOGA Bundesverband und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. sind seit über 50 Jahren Verhandlungspartner der GEMA. Jedes Jahr verständigten sich die Parteien auf angemessene, für beide Seiten akzeptable Tarife. Die jetzige Vorgehensweise der GEMA und die geforderten Veränderungen sind hingegen weder nachvollziehbar noch hinnehmbar. Diese Tarifreform führt zu exorbitanten und in vielen Fällen zu existenzbedrohenden Gebührenerhöhungen für die Musikveranstalter in Gaststätten, Hotels, Clubs und Discotheken.
Deshalb haben wir heute anlässlich unseres Landesverbandstages im Hotel am Triller in Saarbrücken folgende Resolution beschlossen:
Wir fordern die GEMA auf, diese Tarifreform und die damit verbundenen, exorbitanten Gebührenerhöhungen für die Musikveranstalter in Deutschlands Gaststätten, Hotels, Clubs und Discotheken zurückzunehmen!
Wir fordern die Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, auf, ihre Aufsichtspflichten wahrzunehmen und gegen diese maßlosen Gebührenerhöhungen einzuschreiten!
Wir appellieren an die GEMA auf die Geltendmachung ihrer neuen Tarife solange zu verzichten, bis in einem gerichtlichen Verfahren mit rechtskräftigem Urteil die Angemessenheit der Tarifhöhe überprüft worden ist. Es kann nicht sein, dass die Musiknutzer ab dem 1.1.2013 auf der Basis der neuen Tarife für die gesamte Dauer des Gerichtsverfahrens utopische GEMA-Gebühren zahlen bzw. hinterlegen müssen.