Rundfunkgebühren - Ministerpräsidenten beschließen Haushaltsabgabe

Eine Haushaltsabgabe soll im Januar 2013 die Geräteabgabe bei den Rundfunkgebühren ablösen. Darauf hat sich am Mittwoch die Rundfunkkommission der Länder geeinigt. Jeder Haushalt soll nach den Plänen der Ministerpräsidenten künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder auch Computer vorhanden sind. Den bisherigen Höchstbetrag von 17,98 Euro soll die neue Abgabe vorläufig nicht übersteigen. Allerdings fällt die bisherige Differenzierung zwischen einer Grundgebühr u.a. für die reine Radionutzung und der Fernsehgebühr weg. Mit der Einführung der Haushaltspauschale können künftig Nachforschungen der GEZ, ob Empfangsgeräte vorhanden sind, entfallen.

 

Der DEHOGA hat die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in einer gemeinsamen Bewertung mit zahlreichen weiteren Wirtschaftsverbänden als grundsätzlich richtig eingestuft. Allerdings kritisieren die Verbände, dass neben den Nutzern auch Betriebe in die neue Beitragspflicht einbezogen werden sollen. Denn Rundfunknutzer können letztlich nur die einzelnen Bürger sein, die Inhaber und Mitarbeiter der Betriebe entrichten ohnehin bereits als Bürger ihre Rundfunkgebühr. Sollte es aber dabei bleiben, dass die Wirtschaft auch mit Rundfunkbeiträgen belastet werden soll, müsse - so die Verbände - dringend darauf geachtet werden, dass es nicht zu untragbaren Belastungen kommt. Die Gefahr besteht insbesondere, weil sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll. Deshalb muss der künftige Staatsvertrag auch aus Sicht des DEHOGA auf jeden Fall ein Beitragsmoratorium enthalten, um umstellungsbedingte Zusatzlasten zu vermeiden.

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