Unverhältnismäßige Belastung
Hotellerie sagt Bettensteuer den Kampf an
Laut aktuellen Medienberichten gedenkt die nordrhein-westfälische Landesregierung, die in Köln geplante Bettensteuer zu genehmigen. Dabei ist die Bettensteuer unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig. Deshalb werden sich der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die in Köln aber auch in weiteren Kommunen diskutierten Bettensteuern zur Wehr setzen.
Durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen zum 1. Januar 2010 entstehen nach Auskunft der Bundesregierung allen Städten und Gemeinden in Deutschland Steuerausfälle in Höhe von 19 Millionen Euro. Allein die Stadt Köln verspricht sich aber von ihrer Bettensteuer Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro.
Die Einführung von Bettensteuern schadet dem lokalen Tourismus, der Attraktivität der Kommune als Wirtschaftsstandort und dem lokalen Handwerk und Einzelhandel. Sie konterkariert die Ziele des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Aus Sicht des DEHOGA kann es nicht angehen, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hotels mit neuen Abgaben belasten.
Die Erhebung einer solchen Steuer wäre zudem mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden – nicht nur für die Hotels, sondern ebenso für die Geschäftsreisenden und Stadtverwaltungen. Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zudem zweifellos unzulässig, weshalb auch die Kölner Satzung einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vorsieht. Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern.
In ihrer Rechtsauffassung werden die Verbände von einem Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei GleissLutz bestätigt. Nach umfassender Prüfung kommen die Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis, dass die geplante Kulturförderabgabe vor den Gerichten keinen Bestand haben werde.