Webinar "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) - Was Gastronomen und Hoteliers jetzt wissen sollten
Liebe Mitglieder,
viele Webseiten von gastronomischen und/oder Beherbergungsbetrieben müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein. Doch was bedeutet das konkret? Sind Sie betroffen? Was müssen Sie tun? Welche Vorteile bringt digitale Barrierefreiheit, auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind?
Dazu erreichen uns viele Fragen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen zwei Webinare an, in denen Sie sich über diese neue Verpflichtung informieren können. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei.
Was erwartet Sie?
- Ein kompakter Überblick zum „Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz“ (BFSG) und seinen Auswirkungen auf KMU
- Praktische Lösungsansätze, wie Unternehmen digitale Barrieren abbauen
- Eine Q&A-Session für individuelle Fragen und Herausforderungen
Referent: Wolfgang Pfeifer, Experte für Produktmarketing und digitale Barrierefreiheit
Datum Onlineveranstaltung:
Mittwoch, 12. März 2025, 11:00 Uhr bis 12:30
oder
Mittwoch, 19. März 2025, 14:30 Uhr bis 16:00
Jetzt anmelden und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen! Einfach eine mail an unsere Geschäftsstelle senden (info@dehogasaar.de) und mitteilen, an welchem der beiden Termine Sie teilnehmen wollen. Sie erhalten dann mit der Anmeldebestätigung einen Einwahllink.
Warum sollten Sie teilnehmen und sich informieren?
Warum sollten Sie teilnehmen und sich informieren?
- Weil das BFSG zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.
Was fällt unter dieses Gesetz?
- Darunter fällt beispielsweise die Reservierung von Tischen bzw. die Bestellung von Speisen und Getränken, aber auch die Hotelbuchung oder Reservierung von Zimmern, sofern dies über die eigene Webseite angeboten wird. Gastronomen oder Hoteliers, die online-shops betreiben, müssen auch diese barrierefrei nach den Vorgaben des Gesetzes gestalten.
Gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe?
- Ausnahmen gelten bedingt für Kleinbetriebe sofern diese weniger als 10 Personen beschäftigen UND der Jahresumsatz höchstens 2 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro betragen.
Wenn also in einem Restaurant oder Beherbergungsbetrieb 10 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt sind, gilt das Gesetz. Ebenso, wenn der Betrieb mit bis zu 9 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro erwirtschaftet.
Was gilt bei Verstößen?
- Bei Verstößen drohen Abmahnung und Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Welche Chancen bietet das Gesetz?
- Neue Zielgruppen erschließen: 15–20 % der Bevölkerung profitieren von barrierefreien Inhalten.
- Bessere Sichtbarkeit und SEO: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Webseiten.
- Wettbewerbsvorteil sichern: Nutzerfreundlichkeit zahlt sich aus – für alle Unternehmer sowie Kunden.
Referentenbeschreibung – Wolfgang Pfeifer
Wolfgang Pfeifer ist Experte für Produktmarketing und digitale Barrierefreiheit. Er unterstützt Unternehmen bei der strategischen und technischen Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für barrierefreie digitale Angebote.
Mit seiner langjährigen Erfahrung im Produktmanagement, Marketing und digitalen Transformationsprozessen begleitet er Unternehmen jeder Größe – von KMU bis hin zu internationalen Konzernen. Sein Fokus liegt darauf, barrierefreie Lösungen nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als echten Wettbewerbsvorteil zu etablieren.
Neben strategischer Beratung bietet er praxisnahe Ansätze, wie Websites, Webshops, Dokumente und digitale Services barrierefrei gestaltet werden können.