Weiterer geldwerter Vorteil - Neuer Rahmenvertrag des Verbandes zur Speiserestentsorgung

Entsorgung von Speiseabfällen - DEHOGA schließt Rahmenvertrag mit saarländischen Entsorgern - 10% Nachlass für Mitglieder

(Saarbrücken 20.10.2007) Der DEHOGA Saarland hat mit sofortiger Wirkung einen Rahmenvertrag zur Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie Frittierfetten und Fettabscheiderinhalte abgeschlossen. Vertragspartner des DEHOGA sind die saarländischen Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung e. V.

Es handelt sich dabei um die Firmen:
  • Buchwald Lebensmittelrecycling – Saarbrücken – Telefon 0681 – 648644
  • Eiden Recycling – Nonnweiler – Telefon 06873 – 669150
  • Moos Entsorgung – Merzig – Telefon 06869 - 911811

Bei allen Firmen handelt es sich um zertifizierte Fachbetriebe.

Durch den Rahmenvertrag erhalten die Mitglieder des DEHOGA Saarland einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent auf die jeweiligen Standardpreise der Entsorger.

Umfangreiche gesetzliche Änderungen bei der Entsorgung der Speiseabfälle waren Anlass zum Abschluss dieses Rahmenvertrages.

So fallen nach Angaben des Bundesverbandes der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung im Saarland pro Jahr ca. 25.000 to Speiseabfälle (ca. 175 g pro ausgegebenem Essen) an. Diese sind durch die Erzeuger (Hotels und Gaststätten, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung) getrennt von allen übrigen Abfällen zu entsorgen. Die Verwertung dieser Abfälle in Biogasanlagen ist seit 04. August 2006 durch eine Verordnung (Tierische Nebenprodukte Verordnung - TierNebV) geregelt.

Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist es eine hygienisch einwandfreie Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, um die Übertragung schwerwiegender Tierseuchen zu verhindern.
Deswegen ist vorgeschrieben, dass gewerbliche Nahrungsmittelabfälle getrennt von sämtlichen Abfällen zu sammeln, aufzubewahren und zu befördern sind. Verstöße gegen diese Getrennthaltungs-Vorschrift werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. So ist seit August bei Androhung eines Bußgeldes verboten, gewerbliche Nahrungsmittel-abfälle in der kommunalen „Biotonne“ zu entsorgen. Dies bezieht sich auch auf die Verbringung und Entsorgung derartiger Abfälle in der Restmülltonne. Auch die Abgabe der Speisereste zur Verfütterung an Schweine ist seit November 2006 verboten.

Für die Gastronomie ist damit die rechtliche Situation eindeutig. Jeder gastronomische Betrieb, jede Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung ist verpflichtet, Speisereste sowie Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die tierische Bestandteile enthalten, getrennt von allen anderen Abfällen in geeigneten Gefäßen zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.

Durch die Partnerbetriebe des DEHOGA wird sichergestellt, dass der vom Gesetzgeber geforderten fachgerechten und gesetzes-konformen Entsorgung jederzeit nachgekommen wird.

Anfragen zum Rahmenvertrag beantworten die DEHOGA-Geschäftsstelle sowie die DEHOGA-Partnerbetriebe.

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