WLAN-Störerhaftung Abschaffung verzögert sich

Abschaffung verzögert sich

Die Abgeordneten des Bundestages haben am letzten Sitzungstag der aktuellen Legislaturperiode den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes abgesegnet und damit ein Wahlversprechen ihrer digitalen Agenda, nämlich die Abschaffung der Störerhaftung, eingelöst. 

Mit der Zustimmung ging eine parlamentarische Zitterpartie zu Ende - mehrere Gesetzesentwürfe, ein EuGH-Urteil, Expertenanhörungen und immer wieder Unstimmigkeit der Regierungsfraktionen waren ständige Wegbegleiter.

Was in der Presseberichterstatzung jedoch zu kurz kam: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und damit auch noch nicht wirksam. Bis das der Fall ist, gelten weiterhin die Risiken, dass der Hotelier zumindest für die Unterlassungsansprüche haftet.

Wer sich also auf unkompliziertes freies WLAN freut und seine Sicherungsmaßnahmen aufheben möchte, sollte unbedingt warten, bis das Gesetz in Kraft ist. Momentan nicht absehbar, wann das der Fall ist. Der DEHOGA wird informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

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