WM live für die Gäste
Vergünstigte Gema-Konditionen für die TV-Fußballübertragung
Vom 11. Juni bis 11. Juli 2010 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika statt. Für Hoteliers und Gastronomen ist die WM wieder eine Chance, ihren Gästen ein unvergessliches Live-Erlebnis der 64 WM-Spiele (davon 46 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bei ARD/ZDF oder alle 64 bei Sky) in toller Atmosphäre zu bieten. Runter vom Sofa, rein in die Gastronomie – zum mitfiebern, diskutieren und gemeinsam feiern. Damit Wirte bei der Übertragung der WM-Spiele in ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten nicht ins Abseits geraten, sollten einige Regeln beachtet werden.
Wer noch keine Gema-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt Fernseher oder Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010 aufstellt, muss dies auch der Gema anzeigen (mindestens drei Tage vorher) und entsprechende Urheberrechtsgebühren zahlen. Da bei den Übertragungen der WM-Spiele auch der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche.
Der DEHOGA Bundesverband konnte für die Zeit vom 11. Juni bis 11. Juli mit der Gema einen Sondertarif vereinbaren. So betragen die urheberrechtlichen Gebühren für Gema, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder nur 20,01 Euro netto pro Fernsehgerät. Beim Einsatz von Großbildschirmen nur 77,26 Euro netto für eine beschallte Fläche bis 100 Quadratmeter bzw. nur 115,29 Euro netto für eine beschallte Fläche über 100 Quadratmeter.
Vorsicht: Mit den genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten.
Wird zum Beispiel vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt, dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat angemeldet und abgerechnet werden muss.
Nur wer erstmalig einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM 2010 aufstellt, muss dies der GEZ anzeigen und für zwei Monate die Gebühren von insgesamt 35,96 Euro zahlen. Die GEZ erhebt die Rundfunkgebühr, mit der die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD/ZDF finanziert werden.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie angemeldet, Lizenzen beantragt und Public-Viewing-Gebühren gezahlt werden müssen. Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2010 liegen bei der Fifa. Diese unterscheidet in ihrem Reglement nach gewerblichen und nicht gewerblichen Public-Viewing-Veranstaltungen.
TV-Übertragungen im Gastgewerbe werden demnach grundsätzlich als nicht-gewerbliche Veranstaltung angesehen, sodass sie weder anmelde- noch gebührenpflichtig sind. Eine andere Bewertung wird allerdings bei der Erhebung von Eintrittsgeld oder der Einbeziehung von Sponsoren vorgenommen. Zu weitergehenden Fragen halten die DEHOGA-Landesverbände ein Merkblatt bereit.