Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) in Kraft. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz an manchen Stellen noch verschärft. Ab diesem Tage ist auch eine Überprüfung der Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen durch Behörden möglich. Die durch die DSGVO getroffenen strengeren Vorschriften stellen vor allem die umfassenden Dokumentationspflichten in den Vordergrund. Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresgewinns sind ein scharfes Schwert in der Hand der Behörden.
Auch die Gastronomie ist davon betroffen. Als Konsequenz aus den möglichen Sanktionen muss sich jedes Unternehmen mit den neuen Regeln auseinandersetzen. Neben dem Risiko einer behördlichen Kontrolle besteht insbesondere auch das Risiko einer anwaltlichen Abmahnung, beispielsweise aufgrund einer unvollständigen Datenschutzerklärung auf der Webseite.
Was Sie als Gastronomin oder Gastronom nun unbedingt wissen müssen erfahren Sie
am 19.04.2018 um 15.00 Uhr im Hotel am Triller in Saarbrücken
Referent ist Rechtsanwalt Tobias Raab, der in der Kanzlei STOPP PICK & KALLENBORN in Saarbrücken das Dezernat Medien- und Datenschutzrecht bearbeitet und Lehrbeauftragter an der Hochschule Kaiserslautern ist.
Die Teilnahme ist für DEHOGA Mitglieder kostenfrei, Nichtmitglieder bezahlen 25.- € zzgl. USt. pro Person.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das nachstehende Formular.