Publikationen/Aktuelles

Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?

06.04.2020

06.04.2020 - 12.30 Uhr

Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.

Bitte beachten:   Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet.   In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.

Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.

 

 

Aktuelle Informationen und aktualisierte Anträge zum KUG

31.03.2020

31.03.2020

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und überarbeiteten Formulare zum KUG:

 

Hinweise zum Antragsverfahren

Anzeige über Arbeitsausfall

Kurzantrag

KUG - Abrechnungsliste

 

Ein Gruß an unsere französischsprachigen Nachbarn ...

29.03.2020

Chers collègues et amis, chers clients, chers collaborateurs, chers voisins français, bien entendu en particulier lorrains et alsaciens, chers Luxembourgeois,

Chez vous comme chez nous, les restaurants sont fermés et les hôtels exploitables, au mieux, de façon restreinte. Une grande partie de la vie publique et de l’économie est à l’arrêt ou en passe de l’être. Séparés par une frontière que nous pensions depuis longtemps surmontée, nous vivons actuellement un instant douloureux. En réalité, nous sommes tous unis. Notre point commun : nous nous soucions tous de la santé de nos familles, de nos amis, de nos collaborateurs et de nos clients. Et bien entendu, nous sommes inquiets de notre propre existence professionnelle. Nous souhaitons vous dire combien nous attendons avec impatience l’heure où nous pourrons nous revoir et revivre notre quotidien habituel, autant sur le plan privé que professionnel. Chers voisins et amis, chers collègues, chers collaborateurs, nous ne faisons qu’un. Tenez bon et prenez soin de vous. À plus !

Amicalement

DEHOGA Saarland

 

Liebe Kollegen und Freunde, liebe Gäste, liebe Mitarbeiter, liebe Nachbarn aus Frankreich, besonders natürlich aus Lothringen und dem Elsass, liebe Luxemburger,

bei Euch wie bei uns sind die Gaststätten geschlossen und die Hotels allenfalls eingeschränkt nutzbar. Große Teile des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft stehen still oder fahren runter. Momentan trennt uns schmerzlich eine längst überwunden geglaubte Grenze. In Wahrheit sind wir jedoch vereint. Uns verbindet die Sorge um die Gesundheit unserer Familie, unserer Freunde, unserer Mitarbeiter und unserer Gäste. Aber auch natürlich die Sorge um unsere eigene berufliche Existenz. Wir möchten Euch mitteilen, dass wir - wie ihr sicherlich auch – die Zeit herbeisehnen, in der wir uns wieder besuchen können, in der wieder privater und beruflicher Alltag einkehrt. Liebe Nachbarn und Freunde, liebe Kollegen, liebe Mitarbeiter, wir gehören zusammen. Haltet Durch und passt auf Euch auf. Bis bald!

Herzlichst

DEHOGA Saarland

Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April

25.03.2020

25.03.2020

Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist: 

„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“

Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.

Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ... 

 

Wichtige Informationen: überarbeitete Antragsformulare zum Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmer

25.03.2020

25.03.2020

Liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,

folgende Information zum Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer erreicht uns heute aus dem saarländischen Wirtschaftsministerium:

"Zwischenzeitlich ist ein weiteres Update der Antragsunterlagen erfolgt – da uns sehr viele Anfragen mit der Bitte um Zusendung der Antragsunterlagen erreicht haben und wir sicherstellen möchten, dass Sie jederzeit auf die jeweils aktuellste Version der Unterlagen, insb. der FAQs zu verfügen, möchten wir Sie herzlich darum bitten, ab sofort die Unterlagen stets direkt unter https://www.saarland.de/SID-67281514-DFB13584/254842.htm abzurufen und auch die antragstellenden Unternehmen darauf zu verweisen." 

Wichtig: Bereits gestellte Anträge behalten ihre Wirksamkeit und werden genau so bearbeitet!

 

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