Publikationen/Aktuelles

Webinar "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG) - Was Gastronomen und Hoteliers jetzt wissen sollten

05.03.2025

Liebe Mitglieder,
 
viele Webseiten von gastronomischen und/oder Beherbergungsbetrieben müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein. Doch was bedeutet das konkret? Sind Sie betroffen? Was müssen Sie tun? Welche Vorteile bringt digitale Barrierefreiheit, auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind?
 
Dazu erreichen uns viele Fragen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen zwei Webinare an, in denen Sie sich über diese neue Verpflichtung informieren können. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenfrei.
 
Was erwartet Sie?

  • Ein kompakter Überblick zum „Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz“ (BFSG) und seinen Auswirkungen auf KMU
  • Praktische Lösungsansätze, wie Unternehmen digitale Barrieren abbauen
  • Eine Q&A-Session für individuelle Fragen und Herausforderungen

 
Referent: Wolfgang Pfeifer, Experte für Produktmarketing und digitale Barrierefreiheit

Datum Onlineveranstaltung:
 
Mittwoch, 12. März 2025, 11:00 Uhr bis 12:30
oder
Mittwoch, 19. März 2025, 14:30 Uhr bis 16:00
 
Jetzt anmelden und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen! Einfach eine mail an unsere Geschäftsstelle senden (info@dehogasaar.de) und mitteilen, an welchem der beiden Termine Sie teilnehmen wollen. Sie erhalten dann mit der Anmeldebestätigung einen Einwahllink.

Warum sollten Sie teilnehmen und sich informieren?

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Herzliche Weihnachtswünsche

19.12.2024

 

Liebe Mitglieder des DEHOGA Saarland,

als mo widda … Weihnachten! Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass uns irgendjemand stetig etwas von unserer Zeit wegnimmt! Gefühlt haben wir Ihnen und uns erst vor kurzem ein gutes neues Jahr mit vielen schönen Momenten gewünscht ...

Schauen wir auf das vergangene Jahr zurück, so werden sich sowohl geschäftlich als auch privat bei jedem von uns unterschiedliche Momente eingeprägt haben; gute und weniger gute. Vieles liegt im Moment im Argen und auf vieles haben wir gefühlt wenig Einfluss. Umso schöner ist es, wenn sich in dieser Unsicherheit Menschen und Unternehmen zusammenfinden, die gemeinsam auf ein Ziel hinarbeiten. Unser Bemühen als Ihr Branchenverband ist es, Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen und Ihnen in allen Fragen rund um das Gastgewerbe ein guter Berater zu sein. Genauso wichtig ist es, als Branchenverband gemeinsam mit Ihnen für unsere starke und so wichtige Branche zu kämpfen - politisch und gesellschaftlich. Das werden wir auch im neuen Jahr tun – und gerne wieder gemeinsam mit Ihnen! In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit, die heute wichtiger ist, denn je.

Gemäß dem Motto: „Man muss mit allem rechnen; auch mit dem Guten“ verabschieden wir uns hiermit bis zum 6. Januar in den Weihnachtsurlaub und wünschen Ihnen und allen, die Ihnen lieb sind ein geruhsames und schönes Weihnachtsfest mit viel guter Zeit und dann einen guten Start in ein spannendes 2025!

 

Einladung zum Neujahrsempfang

19.12.2024

Liebe Mitglieder, 

es ist wieder so weit. Das neue Jahr steht vor der Tür und somit auch unser traditioneller Neujahrsempfang. Wir laden Sie ganz herzlich ein, am 13. Januar um 16 Uhr mit uns auf das neue Jahr anzustoßen und das ein oder andere Neue zu hören. Wie in jedem Jahr freuen wir uns auch auf die "Nacht der Gastronomie", in der Alexander Kunz sein Zelt speziell für unsere Branche öffnet. Schön, wenn wir Sie auch dort treffen!

Hier geht`s zur Einladung mit allen Details zur Anmeldung! 

Wir sind umgezogen +++ Wir sind umgezogen +++ Wir sind umgezogen

18.07.2024

 

Ist möglicherweise ein Bild von ‎1 Person und ‎Text „‎Wir ziehen um. + 优世仕代代 位 花士 DEHOGA SAARLAN من 111 DEHOGA SAARLAND #WIRZIEHENUM‎“‎‎

 

 

Nach über 25 Jahren in der Feldmannstraße finden Sie uns ab sofort HIER:

Altes Casino auf den Saarterrassen

Hochstraße 63

66115 Saarbrücken 

Telefon 0681/983335-0 (unverändert)

 

Wichtige Infos für Hochwassergeschädigte

23.05.2024

Wichtige Informationen zu Hochwasserhilfen und Kurzarbeitergeld infolge von Hochwasserschäden 

 

1. Landesregierung stellt Hochwasserhilfen vor

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat im Rahmen einer Pressekonferenz die angekündigten Hochwasserhilfen vorgestellt.

Hochwasserhilfe
Diese Hilfe ist in erster Linie für private Haushalte gedacht und greift bis zu einer Schadenssumme von 1000.- €

Hilfe bei Elementarschäden

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Elementarschadenereignis unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben.

Die Leistungsgewährung setzt voraus,

  • dass kein Versicherungsschutz besteht, weil dieser nicht möglich war oder von den Betroffenen nicht mit Prämien in zumutbarer Höhe erlangt werden konnte (kann auch  durch ein jetzt noch einzuholendes Angebot einer Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden) und dass eine Bedürftigkeit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Beseitigung der Schäden finanziell aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht möglich ist und
  • die Schadenshöhe nach Gegenrechnung von anderen Hilfsleistungen zum Schadensausgleich, etwa durch Versicherungsleistungen, andere öffentliche Hilfen, steuerliche Vorteile oder Spenden mindestens 5.000 Euro beträgt.

 

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