Ein Gruß an unsere französischsprachigen Nachbarn ...
29.03.2020
Chers collègues et amis, chers clients, chers collaborateurs, chers voisins français, bien entendu en particulier lorrains et alsaciens, chers Luxembourgeois,
Chez vous comme chez nous, les restaurants sont fermés et les hôtels exploitables, au mieux, de façon restreinte. Une grande partie de la vie publique et de l’économie est à l’arrêt ou en passe de l’être. Séparés par une frontière que nous pensions depuis longtemps surmontée, nous vivons actuellement un instant douloureux. En réalité, nous sommes tous unis. Notre point commun : nous nous soucions tous de la santé de nos familles, de nos amis, de nos collaborateurs et de nos clients. Et bien entendu, nous sommes inquiets de notre propre existence professionnelle. Nous souhaitons vous dire combien nous attendons avec impatience l’heure où nous pourrons nous revoir et revivre notre quotidien habituel, autant sur le plan privé que professionnel. Chers voisins et amis, chers collègues, chers collaborateurs, nous ne faisons qu’un. Tenez bon et prenez soin de vous. À plus !
Amicalement
DEHOGA Saarland
Liebe Kollegen und Freunde, liebe Gäste, liebe Mitarbeiter, liebe Nachbarn aus Frankreich, besonders natürlich aus Lothringen und dem Elsass, liebe Luxemburger,
bei Euch wie bei uns sind die Gaststätten geschlossen und die Hotels allenfalls eingeschränkt nutzbar. Große Teile des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft stehen still oder fahren runter. Momentan trennt uns schmerzlich eine längst überwunden geglaubte Grenze. In Wahrheit sind wir jedoch vereint. Uns verbindet die Sorge um die Gesundheit unserer Familie, unserer Freunde, unserer Mitarbeiter und unserer Gäste. Aber auch natürlich die Sorge um unsere eigene berufliche Existenz. Wir möchten Euch mitteilen, dass wir - wie ihr sicherlich auch – die Zeit herbeisehnen, in der wir uns wieder besuchen können, in der wieder privater und beruflicher Alltag einkehrt. Liebe Nachbarn und Freunde, liebe Kollegen, liebe Mitarbeiter, wir gehören zusammen. Haltet Durch und passt auf Euch auf. Bis bald!
Herzlichst
DEHOGA Saarland
Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April
25.03.2020
25.03.2020
Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist:
„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“
Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.
Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ...
Wichtige Informationen: überarbeitete Antragsformulare zum Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmer
25.03.2020
25.03.2020
Liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,
folgende Information zum Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer erreicht uns heute aus dem saarländischen Wirtschaftsministerium:
"Zwischenzeitlich ist ein weiteres Update der Antragsunterlagen erfolgt – da uns sehr viele Anfragen mit der Bitte um Zusendung der Antragsunterlagen erreicht haben und wir sicherstellen möchten, dass Sie jederzeit auf die jeweils aktuellste Version der Unterlagen, insb. der FAQs zu verfügen, möchten wir Sie herzlich darum bitten, ab sofort die Unterlagen stets direkt unter https://www.saarland.de/SID-67281514-DFB13584/254842.htm abzurufen und auch die antragstellenden Unternehmen darauf zu verweisen."
Wichtig: Bereits gestellte Anträge behalten ihre Wirksamkeit und werden genau so bearbeitet!
WICHTIGE INFORMATION. Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise muss heute bis 24 Uhr gestellt werden!
24.03.2020
24.03.2020
Liebe Mitglieder,
soeben erfahren wir von unseren Kollegen aus Niedersachsen, dass ein Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise noch heute bis 24 Uhr Ihrerseits erfolgen muss, damit wichtige Fristen nicht verstreichen!
Die Kollegen vom DEHOGA Niedersachsen haben den Gesetzestext des § 76 SGB IV, auf dessen Grundlage die Stundung erfolgt, hier für Sie hinterlegt. In Ziffer 1 finden Sie die Erläuterung, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsträger stunden darf.
Als Begründungstext sollte reichen:
„Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise sind meine betrieblichen Einnahmen auf Null gesunken. Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist mir in dieser Phase nicht möglich.“
Ein Muster für den Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie hier.
Wenn Sie eine Stundung beantragen wollen oder müssen, stellen Sie den Antrag noch heute 24.03.2020 bis 24 Uhr, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen.
Bedenken Sie aber auch, dass es sich um eine Stundung handelt. Diese Beiträge müssen nachgezahlt werden.
Wichtig:
Sie können auch einen Stundungsantrag stellen, wenn Sie KUG beantragt haben! Die Abbuchungen der Sozialbeiträge erfolgen jetzt. D.h. ie verlieren Liquidität. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Ihnen bei KUG ja die Sozialversicherungsbeiträge, so dass im Falle von KUG-Bezug dann nachträgliche gezahlt werden können und müssen.