GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion
01.06.2021
Meldung der Schließungszeiten bis spätestens 10.6.2021
Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021-31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
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Wissenswertes zu den Arbeitgeber-Tests
25.04.2021
Liebe Mitglieder,
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zweimal wöchentlich einen Selbst- bzw. Schnelltest anbieten, nicht wie ursprünglich vorgeschrieben nur einmal pro Woche.
Die Regierungsparteien hatten sich im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf diese erneute Änderung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verständigt. Diese neue Regelung, dass der Arbeitgeber nun zweimal pro Woche einen Test anbieten muss, gilt für alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Tätigkeit im Betrieb und in allen Bundesländern einheitlich.
Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren.
HIER finden Sie alles, was Sie zu den Arbeitgeber-Tests wissen müssen ...
Förderfähige Maßnahmen im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Rahmen des ÜIII
15.04.2021
Überbrückungshilfe III: Welche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Hygiene werden konkret gefördert?
Monatlich 20.000 Euro für die Umsetzung baulicher Hygienemaßnahmen sowie einmalig 20.000 Euro für Digtitalisierungsmaßnahmen können im Rahmen der ÜIII gefördert werden. Leider ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden, sehr groß, denn es gibt dazu keine offizielle Beispielliste im Rahmen der FAQs der Bundesregierung. Uns liegt allerdings eine Auflistung gesammelter Maßnahmen vor, die von den Auszahlungsstellen der Länder genehmigt wurden. Sie ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie ist jedoch geeignet, um mit dem Steuerberater eine geplante oder bereits durchgeführte Maßnahme im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit besser zu beurteilen. Auf diese Weise können die staatlichen Hilfen optimal genutzt werden.
Mitglieder des DEHOGA Saarland können diese Liste bei uns abrufen. Sie erreichen uns unter der 0681 983335-0 zu den gewohnten Geschäftszeiten.
Coronabedingte Gästeregistrierung - aktualisiertes Formular
06.04.2021
06.04.2021
Liebe Mitglieder,
im nichtöffentlichen Bereich unserer Coronainformationen finden Sie das aktualisierte Formular zur coronabedingten Gästeregistrierung.
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch dieses.
Hier gelangen Sie zum Formular ....
Öffnung und Hygieneschutzkonzepte
31.03.2021
31.03.2021
Liebe Gastronomen und Hotelliers,
wir alle warten gespannt auf den Moment, wann es mit der Gastronomie und Hotellerie im Saarland wieder losgeht.
Wichtig im Falle der Öffnung der Außengastronomie ist Folgendes:
Alle Hygienekonzepte der Landesregierung sind seit 12. Dezember 2020 in der „Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ zusammengefasst.
Die Regelungen für Gastronomie und Hotellerie finden Sie im Abschnitt 7 §§ 50 – 53 . Sie entsprechen weitestgehend den bekannten Regelungen (Stand 19. März).
Hier gelangen Sie zur Vorschrift:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung-hygienerahmenkonzepte-stand-2021-03-19.html
Bitte beachten Sie auch ganz dringend, dass Sie nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein weiteres Hygienekonzept erstellen müssen. Bei der Umsetzung hilft Ihnen der Leitfaden der Berufsgenossenschaft BGN.
Diesen können Mitglieder HIER downloaden