Publikationen/Aktuelles

Prüfung Kurzarbeitergeld

27.01.2021

Infos der Bundesagentur für Arbeit - Vorbereitung der Kurzarbeitergeldprüfung

Stand: 25.1.2021

Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Prozess der Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld. Dieses Schreiben dient ausschließlich zur Information. Die örtlichen Arbeitsagenturen werden auf die betroffenen Betriebe zugehen, sobald ein Zeitpunkt der Abschlussprüfung feststeht. Auch wenn das Ende der Corona-Krise und somit der Kurzarbeit noch nicht absehbar ist, können sich Betriebe jetzt schon auf die abschließende Prüfung von Kurzarbeitergeld einstellen und die entsprechenden Unterlagen bereithalten.

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Bitte beachten: Ab Januar Mehrwertsteuersätze wieder auf altem Niveau

28.12.2020

Ab Januar wieder 19% und 7% / Ermäßigter Satz auf Speisen bleibt

Zum Jahreswechsel werden die vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder auf das alte Niveau angehoben. Konkret: Der volle Mehrwertsteuersatz steigt zum 1. Januar 2021 von 16% auf  19 %, der reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 5% auf 7%.

Waren und Dienstleistungen müssen ab dann wieder mit den höheren Sätzen abgerechnet werden. Wichtig für die Gastronomie: Speisen, die nach Wiedereröffnung der Betriebe vor Ort im Restaurant verzehrt werden, dürfen gesichert noch bis 30.06.2021 mit dem reduzierten 7%-Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Maßgebend für den Steuersatz ist, wann die Leistung erfolgte. Wird die Ware noch 2020 geliefert, die Leistung erbracht oder das Werk abgenommen, gelten noch die reduzierten Steuersätze. Erfolgt dies hingegen erst 2021, gelten wieder die höheren Sätze. Dabei ist es unerheblich, wann die Rechnung ausgestellt wird oder Anzahlungen erfolgen.

Mehrwertsteuer: Top-Thema der politischen Arbeit

 

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Leitfaden: Corona und Gewerbemietrecht - 28.12.2020

28.12.2020

Am 17.12.2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Miet- und Pachtrecht. Danach wurde in Art. 240 EGBGB ein neuer § 7 („Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen“) hinzugefügt.

Die Kanzlei "Steinpichler Rechtsanwälte PART MBB", München, hat im Auftrag des DEHOGA Bundesverband einen Leitfaden entwickelt, der unseren Mitgliedern eine Orientierungshilfe an die Hand gibt, um die im Gesetz nicht definierbaren individuellen Auswirkungen der Pandemie in den jeweiligen Miet- und Pachtverhältnissen darzulegen und gegenüber den Vermietern im Wege der Minderung bzw. Vertragsanpassung der Miet- und Pachtverhältnisse geltend zu machen. 

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Frohe Weihnachten

22.12.2020

MerryChristmas

Liebe Mitglieder, liebe Freunde des DEHOGA Saarland,

ein besonders herausforderndes Jahr neigt sich dem Ende zu.

Anlass für uns, Ihnen DANKE zu sagen!

Danke, für Ihre Treue!

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Stundung Sozialversicherungsbeiträge Dezember – neues Antragsformular

18.12.2020

18.12.2020

Bereits unmittelbar nach Beschluss über die Verlängerung des Lockdowns hatte der DEHOGA Bundesverband sich an den GKV-Spitzenverband gewandt, um eine weitere Stundung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für die Monate Dezember und Januar zu erreichen, nachdem dies für den November bereits möglich war. Gestern, am 17.12.2020, hat nun der GKV-Spitzenverband endlich grünes Licht für eine Stundung zumindest der Dezemberbeiträge gegeben. Diese erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie bereits im November.

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