Publikationen/Aktuelles

Termine 2021

19.02.2021

Vorsichtig optimistisch haben wir unsere Terminliste bestückt. Hier finden Sie Termine der DEHOGA Akademie zu Seminaren, die in 2021 in Saarbrücken geplant sind. Nutzen Sie vor allem die AZUBI-Prüfungstermine, in denen wir Ihre Auszubildenden intensiv auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Diese finden von März bis Mai statt. Ebenso spielen wir Themen wie "Professionell werben auf Facebook und Instagram", "Motivierten Nachwuchs ansprechen und gewinnen", "Kreativer Service: Vom passiven zum offensiven Service", um nur eine kleine Auswahl zu nennen. Auch unsere beliebten "Gründungs-Orientierungstage" finden in diesem Jahr wieder statt - und das ganz sicher! Denn sollte uns Corona das Treffen vor Ort nicht möglich machen, werden wir diese Workshop-Termine im Online-Format anbieten. Es lohnt sich also ein Blick in die Terminliste hier

Intergastra in digitalem Format

18.02.2021

Virtuelles Live-Event für Hotellerie, Gastronomie und den Außer-Haus-Markt

8. bis 10. März 2021

INTERGASTRA digital: Ihr Impulsgeber. Ihr Netzwerk.

Die INTERGASTRA digital ist das neue virtuelle Live-Event für Hotellerie, Gastronomie und den Außer-Haus-Markt. Vom 8.-10. März 2021 bündelt das neue Format Online-Aktivitäten von Branchenverbänden, Organisation und Unternehmen.

Über 100 Talks, Keynotes von Top-Speakern, Workshops - Ein starkes Partnernetzwerk und innovative Branchenvertreter präsentieren ihre neuesten Produkte und Ideen und beraten Teilnehmer live von jedem Ort der Welt. Keynotes von Pierre Nierhaus , Jean Ploner und Hanni Rützler sowie Live-Talks und Expertendiskussionen thematisieren die Herausforderungen der Branche, bieten Möglichkeiten zum Dialog und zeigen Wege für einen erfolgreichen Restart'21. Der Besuch des Live-Events ist kostenfrei - eine Registrierung ist erforderlich.

Hier können Sie sich registrieren ...

Intergastra digital - Bildmaterial

 

Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist:

https://www.messe-stuttgart.de/intergastra/intergastra-digital/

FAQs zum "Digitalen Meldeschein"

04.02.2021

„Der digitale Hotelmeldeschein“
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)


Stand: 28. Januar 2021
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) novellierte der Gesetzgeber Ende 2019 auch das Bundesmeldegesetz (BMG) und ebnete den Weg zu einer digitalen Erfüllung der Hotelmeldepflicht. Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes am 1. Januar 2020 wurde der Weg für den – so nicht ganz zutreffend benannten – „digitalen Hotelmeldeschein“ rechtlich frei, den der Hotelverband mehr als zwei Jahrzehnte lang von der Politik gefordert hatte.
Neben dem „digitalen“ Check-in bleibt die altbewährte „analoge“ Variante eine gleichberechtigte Alternative, die entweder weiterhin ausschließlich oder ergänzend zum Einsatz kommen wird. Hieraus ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, auf die wir mit dieser Veröffentlichung bestmöglich – aber ohne rechtliche Gewähr – Antworten geben wollen, um das Umstellen auf ein digitales Hotelmeldeverfahren zu erleichtern und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

alles Wichtige dazu erfahren Sie hier im Mitgliederbereich unter "Allgemeine Informationen" ...

Prüfung Kurzarbeitergeld

27.01.2021

Infos der Bundesagentur für Arbeit - Vorbereitung der Kurzarbeitergeldprüfung

Stand: 25.1.2021

Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Prozess der Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld. Dieses Schreiben dient ausschließlich zur Information. Die örtlichen Arbeitsagenturen werden auf die betroffenen Betriebe zugehen, sobald ein Zeitpunkt der Abschlussprüfung feststeht. Auch wenn das Ende der Corona-Krise und somit der Kurzarbeit noch nicht absehbar ist, können sich Betriebe jetzt schon auf die abschließende Prüfung von Kurzarbeitergeld einstellen und die entsprechenden Unterlagen bereithalten.

Hier weiterlesen ...

Bitte beachten: Ab Januar Mehrwertsteuersätze wieder auf altem Niveau

28.12.2020

Ab Januar wieder 19% und 7% / Ermäßigter Satz auf Speisen bleibt

Zum Jahreswechsel werden die vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder auf das alte Niveau angehoben. Konkret: Der volle Mehrwertsteuersatz steigt zum 1. Januar 2021 von 16% auf  19 %, der reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 5% auf 7%.

Waren und Dienstleistungen müssen ab dann wieder mit den höheren Sätzen abgerechnet werden. Wichtig für die Gastronomie: Speisen, die nach Wiedereröffnung der Betriebe vor Ort im Restaurant verzehrt werden, dürfen gesichert noch bis 30.06.2021 mit dem reduzierten 7%-Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Maßgebend für den Steuersatz ist, wann die Leistung erfolgte. Wird die Ware noch 2020 geliefert, die Leistung erbracht oder das Werk abgenommen, gelten noch die reduzierten Steuersätze. Erfolgt dies hingegen erst 2021, gelten wieder die höheren Sätze. Dabei ist es unerheblich, wann die Rechnung ausgestellt wird oder Anzahlungen erfolgen.

Mehrwertsteuer: Top-Thema der politischen Arbeit

 

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