Publikationen/Aktuelles

Saarland schnürt Überlebenspaket für kleine und mittlere Unternehmen

19.03.2020
 

Die saarländische Landesregierung erweitert ihr Maßnahmenpaket, um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Das kündigten Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am Donnerstag an. Neben steuerlichen Hilfestellungen werde es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer zur Überbrückung geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Von den Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Nach offiziellem Beschluss im Ministerrat am Dienstag kommender Woche könne die Soforthilfe beantragt werden und komme sehr schnell zur Auszahlung, erklärten die beiden Minister. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. Zudem werde das bereits von Rehlinger angekündigte Kreditprogramm von ursprünglich geplanten 10 Mio. Euro auf nun 25 Mio. Euro aufgestockt.

Kleinunternehmen Soforthilfe: Alle Infos kompakt zum Download (PDF 0,29 MB)

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Wichtige Informationen zur Beantragung von Hilfskrediten

18.03.2020

Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW:

Große Aufgabe für die deutsche Kreditwirtschaft

  • Ziel: Unternehmen schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen
  • Deutsche Kreditwirtschaft und KfW ziehen an einem Strang
  • Anträge für Hilfskredite ab sofort möglich
  • Sonderprogramm startet nächste Woche

 

Die ganze Pressmitteilung mit vielen wichtigen Informationen für Sie hier

Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...

18.03.2020

Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...

 

Hier finden Sie die PDF...

Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

17.03.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.

 

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Wir haben wegen der Corona-Krise unsere Öffnungszeiten für Sie erweitert. Wir sind ab sofort von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Sie erreichbar!

17.03.2020

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