Publikationen/Aktuelles

Coronavirus: Verbesserungen bei Kurzarbeit in Rekordzeit verabschiedet

15.03.2020

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Damit ist der Weg für die folgenden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld frei:

Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %

  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur

Die Verbesserungen in Sachen Kurzarbeitergeld sind gut und entsprechen in vielen Punkten den Forderungen, die der DEHOGA vorab an die Politik gestellt hatte - auch wenn Sie nur einem Teil der betroffenen Betriebe in Gastronomie und Hotellerie weiterhelfen. 
Mitglieder können die aktuelle Version bei der Geschäftsstelle anfordern

Coronavirus: DEHOGA fordert sofortiges Nothilfeprogramm

15.03.2020

Der DEHOGA hat sich an Politik in Bund und Ländern gewandt und ein sofortiges Nothilfeprogramm für Gastronomie und Hotellerie in der Coronaviruskrise gefordert. Die Lage ist mehr als ernst. Im laufenden Monat zeichnen sich in vielen Betrieben Umsatzeinbußen von 50 bis 80 Prozent ab. Weitere politische Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind angekündigt und absehbar. Schlimmstenfalls wird bald wie in Italien das ganz öffentliche Leben stillstehen. Von dieser Situation ist unsere Branche ganz besonders betroffen. Folgende Maßnahmen müssen Teil des Nothilfeprogramms sein:

  • Kurzfristig müssen Liquiditätshilfen mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung und mit einer langjährigen Tilgung auf den Weg gebracht werden.
  • Im Lichte der aktuellen Entwicklung in Italien (Schließung aller gastronomischen Betriebe) muss ein effektives Beihilfeprogramm in Form von direkten Finanzhilfen/Zuschüssen geprüft werden. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken werden nicht ausreichen.
  • Möglichkeiten der Steuerstundungen sind schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
  • Steuerliche Entlastungen sind jetzt notwendig. Es bedarf dringend einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent für alle Speisen im Gastgewerbe wäre eine Maßnahme, die helfen würde, die Umsatzausfälle teilweise zu kompensieren und sie gibt den Betrieben auch eine Perspektive, wenn es darum geht, ihre Kreditverpflichtungen zu erfüllen.


Wir haben der Politik eindringlich geschildert, dass es um die Existenz der „öffentlichen Wohnzimmer“ unserer Gesellschaft geht. Ohne schnelle und effektive Hilfe sind Insolvenzen vorprogrammiert. Tausende Arbeitsplätze werden verloren gehen. Unsere Betriebe haben eine große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für unser Land – in der Stadt wie in den Regionen Es besteht akuter Handlungsbedarf!

Wichtige Informationen für Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

27.02.2020

Der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben ein aktualisiertes und erweitertes Merkblatt zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) erstellt.

Panik und Hysterie sind sicherlich weiterhin keine guten Ratgeber. Allerdings haben wir seit wenigen Tagen in Europa und Deutschland eine neue Situation, die unter anderem zu einzelnen Absagen von Messen und Großveranstaltungen geführt hat und in deren Folge es zu Stornierungen in Hotels sowie in Italien bereits zu Schließungen von Restaurants und Bars in den hauptbetroffenen Orten kam.

Mit dem unten stehenden Merkblatt wollen wir Ihnen, so gut es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich ist, die aktuell relevanten Fragenstellungen vertrags-, arbeits- und versicherungsrechtlicher Art beantworten und die branchenrelevanten Hygienemaßnahmen aufzeigen.

Tagesaktuelle allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus finden Sie zudem auf den Internetseiten folgender renommierter und dafür zuständiger Institutionen:

Coronavirus_Merkblatt DEHOGA-IHA 2020-03-05 

Informationsveranstaltung zur Ausbildungszusatzqualifikation „Management“ und „Eventprofi“ am 09. März 2020 im TGBBZ II

06.02.2020

Am Technisch-gewerblichen-Berufsbildungszentrum II (TGBBZII) in Saarbrücken können nun Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe noch während der regulären Berufsausbildung die Zusatzqualifikation „Management“ oder „Eventprofi“ besuchen und ein entsprechendes IHK-Zeugnis erhalten. Damit erhöhen sich die Karrierechancen im Gastgewerbe enorm.

Die Inhalte der Ausbildung werden von Schule und Ausbildungsbetrieb vermittelt. Damit steigern Ausbildungsbetriebe auch ihre Attraktivität bei der Gewinnung von Nachwuchskräften.

Der Unterricht in den Zusatzqualifikationen findet in vier Modulen vom 2. Bis zum 5. Halbjahr der Berufsausbildung während des normalen Blockunterrichts statt. Während der regulären Blöche werden jeweils vier Unterrichtsstunden zusätzlich unterrichtet. Die Zusatzprüfung findet nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss statt.  

Gemeinsam mit IHK und Schule laden wir Sie herzlich ein, die neuen Zusatzqualifikationen für Auszubildende des Hotel- und Gaststättengewerbes kennenzulernen.

09. März 2020, 15.00 Uhr in der Aula des TGBBZ 2, Saarbrücken

Wir freuen uns auf Sie!

Termin 09.03.2020
Informationsveranstaltung zur Ausbildungszusatzqualifikation „Management“ und „Eventprofi“ am 09. März 2020 im TGBBZ II

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21.01.2020

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