Pressemitteilungen

Gemeinsame Pressemitteilung NGG und DEHOGA Saarland vom 02.12.2020

02.12.2020

Auslaufender Tarifvertrag wird fortgeführt
NGG und DEHOGA Saarland treffen Vereinbarung: Tarifvertragsparteien geben Beschäftigten und Betrieben wichtige Planungssicherheit

Saarbrücken. Der Entgelttarifvertrag für die rund 22.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gastgewerbe wäre zum 31. Dezember 2020 kündbar. Angesichts der drastischen Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Branche vereinbarten die Tarifvertragsparteien jedoch, den aktuellen Entgelttarifvertrag bis auf Weiteres fortzusetzen, um damit sowohl den Beschäftigten als auch den Betrieben eine Rechtssicherheit zu bieten. Die Tarifvertragsparteien stehen in ständigem Austausch und haben vereinbart, die Lage nach Ende des ersten Quartals im Jahr 2021 neu zu bewerten.

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Pressemitteilung vom 24. November 2020

24.11.2020

Gastgeberbranche ist weiter Spielball der Politik

Fehlende Hilfen und null Planungssicherheit:
Viele Betriebe machen bald ihren eigenen Lockdown und hören für immer auf

Saarbrücken. Enttäuschung, Erschöpfung, Existenzangst. In dieser Gemengelage aus Gefühlen befinden sich derzeit das saarländische Gastgewerbe. Mit einer Mischung aus fatalistischer Ohnmacht und zorniger Frustration musste es ertragen, dass mit dem am 2. November 2020 in Kraft getretenen Teil-Lockdown quasi ein Berufsverbot verhängt wurde. Und obwohl die getroffenen Restriktionen sich überhaupt noch nicht niederschlagen konnten, ging die Tonlage sehr schnell in die Richtung, dass die Maßnahmen auch über das Monatsende verlängert würden. Ja, schon am 30. Oktober 2020 sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans: Es sei „völlig klar“, dass man ab dem 1. Dezember nicht so weitermachen könne, als gäbe es kein Corona.

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Pressemitteilung DEHOGA Bundesverband vom 13.11.2020

13.11.2020

PM 20/38

Lockdown-Entschädigung

Schnelle Auszahlung der Novemberhilfen für alle muss jetzt Priorität haben

DEHOGA: Abschlagszahlungen für kleine Unternehmen sind gut, für mittlere und größere nicht ausreichend

(Berlin, 13. November 2020) Die Antragstellung für die mit dem Lockdown versprochene Entschädigung der finanziellen Ausfälle in Form der Novemberhilfe soll voraussichtlich ab 25. November 2020 möglich sein. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Weil die Klärung der vielen Detailfragen zur Novemberhilfe allerdings noch nicht abgeschlossen ist, hat die Bundesregierung nun Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen angekündigt. 

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