Pressemitteilungen

Guideline zur Wiedereröffnung - Pressemitteilung vom 08.05.2020

08.05.2020

Guideline für das Gastgewerbe


Zwischen Verboten und Lockerungen:
Hotellerie und Gastronomie im Saarland fahren wieder hoch


Saarbrücken. Es geht wieder los – doch keiner weiß wie? So stellte sich die Situation eine Woche lang dar. Am 8. Mai hat die saarländische Landesregierung nun die Regeln sowie den zu beachtenden Maßnahmenkatalog für die Öffnung des Gastgewerbes vorgestellt. Demnach dürfen ab dem 18. Mai die Gaststätten und Hotels wieder für ihre Gäste da sein. Grundlagen und Leitplanken für die Wiederaufnahme der Betriebe sind die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Dabei gilt der Grundsatz: Was in der Corona-Verordnung allgemein erlaubt ist, das ist auch im Gastgewerbe akzeptiert. Was generell untersagt ist, bleibt auch hier verboten. Doch gleichzeitig gibt es einige zusätzliche Auflagen und Einschränkungen. So sind die Öffnungszeiten der Gaststätten von 6 bis 22 Uhr begrenzt. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben ganz geschlossen. Eine Bewirtung findet ausschließlich an den Tischen statt, der Thekenbetrieb und der Aufenthalt dort sind nicht gestattet. Auch müssen die Betriebe das Einhalten der Abstandsregeln sicherstellen. Und um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, ist eine Registrierung der Gäste vorgeschrieben.

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Pressemitteilung vom 07.05.2020

08.05.2020

Anpfiff steht fest – nun kommt es auf die Spielregeln an
DEHOGA Saarland begrüßt Öffnungsperspektiven für Gaststätten und Hotels


Saarbrücken. Großes Aufatmen! Die lang erhoffte Nachricht ist endlich da: Das Gastgewerbe wird sukzessive hochgefahren. Spätestens bis zum 18. Mai darf die Gastronomie wieder eröffnen. Touristische Übernachtungen sollen bis Ende Mai ermöglicht werden. Das kündigte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans am 6. Mai bei einer Pressekonferenz an. „Das bietet uns endlich die Perspektive, die wir so lange ersehnt haben. Wir schwebten in einem luftleeren Raum, unsere Branche wurde öffentlich als nicht-systemrelevant dargestellt – und das hat mich persönlich sehr getroffen. Doch nun scheint Licht am Ende des Tunnels“, begrüßt Gudrun Pink diese Entscheidung. Die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. mahnt aber auch: Noch sind die Spielregeln für die Öffnung nicht klar. Die Landesregierung will am 12. Mai in der Ministerratssitzung die genauen Details klären. Und hier ist ein Knackpunkt: Von genau diesen Details hängt für die Betriebe sehr viel ab. Zum einen geht es schlicht um eine rechtzeitige Information, ob und wie man die Vorgaben konkret in seinem Betrieb umsetzen kann. Hier braucht es dringend klare Planungsgrundlagen – zum Beispiel für die Mitarbeiterdisposition, für Buchungen und für Warenbestellungen. Aber auch für die Verteilung der Plätze im Raum. Zum anderen müssen die Schutzmaßnahmen den Betrieben auch eine Balance zwischen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und einer betriebswirtschaftlichen Machbarkeit erlauben. Es kommt also auf die Praxistauglichkeit der Regeln an.

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Pressemitteilung vom 24. April 2020: Wichtiges Etappenziel erreicht!

24.04.2020

Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen
schafft mutmachende Perspektiven für Gastronomie


Saarbrücken. Mit großer Erleichterung hat der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. am 23. April 2020 die Entscheidung des Koalitionsausschusses aufgenommen, die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu senken. Damit wurde deutlich, dass die große Koalition in Berlin die Nöte der Branche wahrnimmt. Der Hilferuf ist angekommen. Diese Maßnahme wirkt effektiv, nachhaltig und ohne komplizierte Antragsverfahren. „Das ist ein wichtiger Erfolg unserer politischen Verbandsarbeit. Die Steuersenkung ist ein bedeutender Schritt und eine zentrale Forderung, für die wir schon seit Jahrzehnten kämpfen. Sie gibt den Gastronomen in dieser schwierigen Lage eine mittelfristige Perspektive“, sagt Gudrun Pink. Doch die Präsidentin des DEHOGA Saarland weiß auch, dass dies nur als mutmachender Teilerfolg zu werten ist. Diese finanzielle Starthilfe von sieben Prozent betrifft die Speisen, sie lässt Betriebsformen wie Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken völlig außen vor. Und nicht nur die klassische Gaststätte zählt dazu, sondern auch die getränkeorientierte Gastronomie – deren Anteil extrem hoch ist. Auch den reinen Hotelbetrieben ist mit der Steuererleichterung nicht geholfen, dabei sind sie die Stützen der für unser Land so wichtigen Tourismuswirtschaft. Wenn sie wieder anrollen soll, wird das nicht ohne die Hotellerie gehen. Die Präsidentin ist sich deshalb sicher: „Wichtig ist, dass in einem nächsten Schritt alle Betriebsarten direkte Finanzhilfen erhalten.“ Die Durchsetzung eines Rettungsfonds bleibt demzufolge uneingeschränkt ganz oben auf der Agenda des Verbandes.

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